Rechtsprechung
| BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beamter der Arbeitsverwaltung im gehobenen Dienst - Verletzung der Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf - Verletzung der Pflicht zur Beachtung dienstlicher Anordnungen - Führen von Wortprotokollen und anderen Aufzeichnungen - Verletzung des Dienstgeheimnisses und ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 21.02.1992 - IV VL 14/90
- BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.02.1994 - 1 D 65.91
Dienstvergehen - Streikaufruf - Personalrat - Beauftragte - Pflichtverletzung - …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92
Der Senat hat entschieden, daß im Aufruf zu einem Warnstreik von Arbeitern und Angestellten durch ein Personalratsmitglied die Verletzung grundlegender personalvertretungsrechtlicher Pflichten (Friedens- und Neutralitätspflicht gemäß § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 1 Satz 2 BPersVG) liegt, die zugleich eine Verletzung der Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG) darstellen können, weil ein Beamter seine Funktion als Personalratsmitglied weder verbal noch durch äußere Kennzeichnung ablegen kann (Urteil vom 23. Februar 1994 - BVerwG 1 D 65.91 - ). - BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93
Mehrfaches eigenmächtiges und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, daß ein Handeln gemäß einer Verwaltungspraxis, die den Vorgesetzten kaum verborgen geblieben ist oder unwidersprochen hingenommen wird, einen Beamten von Schuld freistellen kann (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 -, Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -), es ist jedoch nicht zutreffend, daß eine derartige Verwaltungspraxis beim Arbeitsamt R. bestand. - BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 19.80
Vorliegen eines vorsätzlichen Verstoßes eines Beamten gegen die …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, daß ein Handeln gemäß einer Verwaltungspraxis, die den Vorgesetzten kaum verborgen geblieben ist oder unwidersprochen hingenommen wird, einen Beamten von Schuld freistellen kann (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 -, Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -), es ist jedoch nicht zutreffend, daß eine derartige Verwaltungspraxis beim Arbeitsamt R. bestand. - BVerwG, 08.05.1985 - 1 D 67.84
Beleidigung von Vorgesetzten im Dienst - Trinken von Alkohol im Dienst - Geldbuße …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92
Dagegen rechtfertigen im allgemeinen derartige schriftliche Äußerungen, die in Ruhe und mit Bedacht vorgenommen werden, eine schärfere disziplinarrechtliche Bewertung (Urteil vom 8. Mai 1985 - BVerwG 1 D 67.84 -, Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl. 1992, Rz. 45 a, 46).
- BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 2.04 Maßgebend sind insoweit - mangels Regelrechtsprechung - die Umstände des Einzelfalls (vgl. zu Dienstvergehen ähnlicher Art z.B. Urteil vom 3. März 1993 - BVerwG 1 D 35.91; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 1 D 13.92; Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 41.94 - BVerwGE 103, 268 = Buchholz 232 § 54 Satz 1 BBG Nr. 4 = DÖD 1996, 200).
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