Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fernmeldebeamtin des mittleren Dienstes - Verstoß gegen die Pflicht zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit - Nichtbefolgung der Anordnung einer fachärztlichen Behandlung oder Operation an Dornwarzen - Betreiben eines Fitness-Studios und einer Kosmetik-Praxis als ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 02.12.1992 - IX VL 36/92
- BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93
Durch die Genehmigungs- oder Anzeigepflicht soll die Behörde nicht nur in die Lage versetzt werden, die Vereinbarkeit der Nebentätigkeit mit der dienstlichen Tätigkeit zu beurteilen, sondern auch auf Anzeigen oder gar Anfeindungen durch Dritte sachgerecht und wirkungsvoll zu reagieren (Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - <BVerwGE 86, 370 = BVerwG Dok.Ber. B 1991, 105 = ZBR 1991, 214 = DVBl 1991, 637>).Wie sehr die Beamtin ihren persönlichen Vorteil in den Vordergrund stellt, wird auch deutlich durch ihr in hohem Maße achtungs- und vertrauensunwürdiges Verhalten - die Kosmetikberatung und -behandlung während ihrer Dienstunfähigkeit - im Zusammenhang mit der mehrjährigen ungenehmigten Nebentätigkeit, die für sich genommen bereits eine Gehaltskürzung rechtfertigen würde (vgl. dazu Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 63.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79
Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93
Ist dies nur auf dem Wege einer Operation möglich, so besteht kein Anlaß, den Beamten nicht für verpflichtet zu halten, auch einen solchen Eingriff vornehmen zu lassen unter der Voraussetzung, daß dies nach Lage des Falles zumutbar ist (Urteil vom 2. Juni 1959 - BDH III D 63.57 - ; Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322, 324> [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]; Urteil vom 26. Juli 1983 - BVerwG 1 D 98.82 - <BVerwGE 76, 103, 104> [BVerwG 26.07.1983 - 1 D 98/82]).Wer, wie die Beamtin, über einen langen Zeitraum, trotz zum Teil entsprechender Hinweise des Dienstherrn eindeutig erkennbaren grundlegenden Dienstpflichten beharrlich zuwiderhandelt, läßt erkennen, daß er für erzieherische Maßnahmen nicht mehr zugänglich ist und macht sich für den öffentlichen Dienst untragbar (vgl. u.a. Urteil vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322>).
- BVerwG, 26.07.1983 - 1 D 98.82
Beamter - Pflicht - Ärztliche Untersuchung - Beurlaubung
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93
Ist dies nur auf dem Wege einer Operation möglich, so besteht kein Anlaß, den Beamten nicht für verpflichtet zu halten, auch einen solchen Eingriff vornehmen zu lassen unter der Voraussetzung, daß dies nach Lage des Falles zumutbar ist (Urteil vom 2. Juni 1959 - BDH III D 63.57 - ; Urteil vom 9. Januar 1980 - BVerwG 1 D 40.79 - <BVerwGE 63, 322, 324> [BVerwG 09.01.1980 - 1 D 40/79]; Urteil vom 26. Juli 1983 - BVerwG 1 D 98.82 - <BVerwGE 76, 103, 104> [BVerwG 26.07.1983 - 1 D 98/82]).Zumutbar ist eine Operation dann, wenn das zu erwartende Operationsrisiko nicht durch besondere Umstände erhöht wird, es sich um einen relativ geringen Eingriff mit lokaler Betäubung handelt, die Aussicht auf Erfolg besteht und die zu erwartenden Schmerzen ein erträgliches Maß aufweisen (Urteil vom 2. Juni 1959 - BDH III D 63.57 - ; Urteil vom 26. Juli 1983 - BVerwG 1 D 98.82 - ;… Weiß, GKÖD, Bd. II, J 665, Rz. 23).
- BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91
Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93
Die Annahme einer Pflichtverletzung nach § 54 Satz 1 BBG setzt nicht voraus, daß die Nebentätigkeit die Dienstunfähigkeit des Beamten nachweisbar hinauszögert (Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - ). - BVerwG, 24.08.1993 - 1 D 37.92
Hinweispflicht auf die dienstrechtlichen und disziplinarischen Konsequenzen der …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 1 D 13.93
Das muß jedenfalls gelten, wenn dienstliche Auswirkungen einer solchen Pflichtverletzung, wie hier eine fast zweijährige Dienstunfähigkeit, eingetreten sind (stRspr, siehe z.B. Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 37.92 -).
- BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97
Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen …
Es reicht vielmehr aus, wenn die Nebentätigkeit generell geeignet ist, die alsbaldige und nachhaltige Genesung zu beeinträchtigen (Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 - Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - ).Fühlt er sich bereits imstande, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, so handelt er pflichtwidrig, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlaß der Krankheit soziale Vorteile gewährt (…Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - a.a.O., m.w.N.; auch Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -).
Gerade durch die Alimentierung auch während der Dienstunfähigkeit wird sichergestellt, daß sich ein Beamter schonen kann, um seine Genesung bestmöglich zu fördern, und nicht gezwungen ist, eine anderweitige Tätigkeit aufzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern (vgl. Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -).
- BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00
Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem …
Wer, wie der Ruhestandsbeamte, über einen langen Zeitraum trotz mehrfacher Hinweise des Dienstherrn grundlegenden Dienstpflichten beharrlich zuwiderhandelt, lässt erkennen, dass er für erzieherische Maßnahmen nicht mehr zugänglich ist, und macht sich für den öffentlichen Dienst untragbar (vgl. u.a. Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -). - BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95
Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Es fehlt auch an sicheren Anhaltspunkten dafür, daß bei der Erkrankung des Beamten sein Verhalten (generell) geeignet war, seine alsbaldige Genesung zu beeinträchtigen (vgl. dazu Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 - m.w.N.).
- VG Saarlouis, 08.06.2018 - 7 K 88/16
Disziplinarrechtliche Ahndung von leistungsorientiertem Triathlontraining während …
Rn. 37 Hinsichtlich des von Ihnen während der Dienstunfähigkeit absolvierten besonders kraftanstrengenden Triathlon-Trainings ist auch eine Entscheidung des BVerwG vom 01.06.1999 von Bedeutung, wonach ein Beamter, wenn er sich imstande fühlt, Dienstleistungen auch nur im beschränkten Umfang zu erbringen, dann pflichtwidrig handelt, wenn er sie nicht seinem Dienstherrn anbietet, der ihm das Gehalt weiterzahlt und ihm aus Anlass der Krankheit soziale Vorteile gewährt (…Urteil vom 12. Februar 1992 - BVerwG 1 D 2.91 - a.a.O., m.w.N.; auch Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -)(…Vgl. BVerwG 1. Disziplinarsenat, Urteil v. 01.06.1999, Az. 1 D 49/97 (bei ]URIS Rn. 54)). - BVerwG, 19.06.2003 - 1 DB 11.03 Die hiergegen von der früheren Beamtin eingelegte Berufung wurde durch Senatsurteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass ihr ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 v.H. ihres erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten zugesprochen wurde.
- BVerwG, 14.06.2000 - 1 DB 11.00
Verlust der Dienstbezüge bei schuldhaftem nicht genehmigten Fernbleiben vom …
Der Beamte hat möglicherweise die sich aus § 54 Satz 1 BBG ergebende Pflicht zur schnellstmöglichen Wiederherstellung seiner Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn (vgl. hierzu Urteil vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 D 13.93 -) verletzt.
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