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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1986 - 1 D 133.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9509
BVerwG, 19.03.1986 - 1 D 133.85 (https://dejure.org/1986,9509)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 1 D 133.85 (https://dejure.org/1986,9509)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 1 D 133.85 (https://dejure.org/1986,9509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Benutzung mit dienstlichen Mitteln hergestellter Falschurkunden zu privaten Zwecken - Fernbleiben vom Dienst - Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst - Benutzung eines dienstlichen Stempels zu privaten Zwecken - Zerstörung der Vertrauensgrundlage für das den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00

    Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz …

    Schwere Fälle - insbesondere, wenn die Urkundenfälschung im Amt von Gewicht ist und noch weitere Dienstverfehlungen oder Vorbelastungen hinzutreten und durchgreifende Milderungsgründe fehlen - haben in der Regel den endgültigen Vertrauensverlust und damit die disziplinare Höchstmaßnahme zur Folge, während in minder schweren Fällen eine geringere Disziplinarmaßnahme verwirkt ist (…vgl. Urteil vom 15. Oktober 1997 a.a.O.; Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 67.88 - Urteil vom 19. März 1986 - BVerwG 1 D 133.85 - BVerwG DokBer B 1986, 147).

    Den Beamten belastet vor allem aber, dass er die Urkundenfälschungen bei insgesamt fünf Verwarnungsgeldbriefen des Ordnungsamtes - Bußgeldstelle - begangen und dabei zum eigennützigen, privaten Zweck der Täuschung im Rechtsverkehr mit der Stadt O. gehandelt hat (vgl. zum Gewicht eines Dienstvergehens eines Postbeamten, der mit dienstlichen Stempeln zu privaten Zwecken Falschurkunden herstellt und benutzt: Urteil vom 19. März 1986, a.a.O.).

    Er ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen (vgl. dazu auch Urteil vom 19. März 1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 57.95

    Unterschlagung eines Postanweisungsbetrages durch einen Postzustellbeamten - …

    Ein Beamter, der sich über diese Erkenntnis hinwegsetzt und den Rechtsverkehr durch Herstellung falscher Urkunden gefährdet, beeinträchtigt deshalb in erheblichem Maße die Grundlage des Beamtenverhältnisses (vgl. Urteil vom 19. März 1986 - BVerwG 1 D 133.85 - ).
  • BVerwG, 12.07.1988 - 1 D 148.87
    Auch deren Gewicht ist jedoch keineswegs gering, wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. zum Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahren Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 128.86 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 26. Januar 1988 - BVerwG 1 D 19.87 - und zur Urkundenfälschung von Postbeamten Urteile vom 19. März 1986 - BVerwG 1 D 133.85 - und vom 14. Juni 1988 - BVerwG 1 D 79.87 -).
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