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| BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 134.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.09.1987 - X VL 21/87
- BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 134.87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 134.87
Dem Beamten kommen hier die Grundsätze zugute, die der Senat in seinem Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwG Dok. Ber. B 1988, 135), bestätigt durch Urteil vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 -, aufgestellt hat: Ein Beamter, der seinen von Anfang an oder doch später gefaßten Wiedergutmachungswillen vor Entdeckung der Tat verwirklicht, offenbart damit Persönlichkeitselemente, die auch in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Maß einer günstigeren Beurteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalles oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen. - BVerwG, 28.06.1988 - 1 D 99.87
Restlose Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamtem …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 134.87
Dem Beamten kommen hier die Grundsätze zugute, die der Senat in seinem Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - (BVerwG Dok. Ber. B 1988, 135), bestätigt durch Urteil vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 -, aufgestellt hat: Ein Beamter, der seinen von Anfang an oder doch später gefaßten Wiedergutmachungswillen vor Entdeckung der Tat verwirklicht, offenbart damit Persönlichkeitselemente, die auch in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Maß einer günstigeren Beurteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalles oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen.
- BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …
B 1988, 135), vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 - und vom 21. September 1988 - BVerwG 1 D 134.87 - (BVerwG Dok.Ber. B 1988.305) anerkannte sowie in dem Urteil vom 28. November 1989 - BVerwG 1 D 29.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1990, 39) auf die Fälle von dem Täter nicht bewußter Entdeckung der Tat erstreckte weitere Milderungsgrund der Wiedergutmachung davor ist ebenfalls nicht gegeben; denn der Beamte hat den Schaden erst wiedergutgemacht, als die Tat infolge seiner Offenbarung bereits entdeckt war. - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann nicht Beamter bleiben (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 79.90 - Urteil vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 - Urteil vom 21. September 1988 - BVerwG 1 D 134.87 - ). - BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 43.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Entfernung eines …
Von einer Entdeckung in dem hier maßgeblichen Sinne ist - wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 28. Juni 1988 - BVerwG 1 D 99.87 - und 21. September 1988 - BVerwG 1 D 134.87 - (BVerwG Dok.Ber.B 1988, 305) erläuternd ausgeführt hat - dann auszugehen, wenn der betroffene Beamte befürchten muß, konkret als Täter erkannt worden zu sein und überführt werden zu können.
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