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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 137.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11065
BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 137.87 (https://dejure.org/1988,11065)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 1 D 137.87 (https://dejure.org/1988,11065)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 D 137.87 (https://dejure.org/1988,11065)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende Dienstunfähigkeit auf Grund von Alkoholabhängigkeit - Dienstliche Unregelmäßigkeiten auf Grund von Alkoholabhängigkeit - Notwendigkeit der Einsatzfähigkeit von Bediensteten einer Verwaltung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.07.1986 - 1 D 9.86

    Alkoholkranker Beamter - zum Disziplinarmaß bei schwerwiegenden dienstlichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 137.87
    Der erkennende Senat hat demzufolge bei schuldhafter Herbeiführung von Alkoholabhängigkeit, wenn sie mittelbare oder unmittelbare dienstliche Auswirkungen hatte, regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts ausgesprochen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 8. Juli 1986 - BVerwG 1 D 9.86 = Dok.Ber.B 1986, 233 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 04.07.1990 - 1 D 23.89

    Volle Hingabepflicht des Beamten und einmaliger Alkoholgenuß nach Entziehungskur

    Zu den konkreten Pflichten in diesem Zusammenhang gehört demnach auch, nach einer Entzugsbehandlung den Griff zum sog. "ersten Glas" Alkohol zu unterlassen, weil jedweder Genuß von Alkohol nach einer Entzugstherapie das Verlangen nach weiterem Alkohol wieder aufleben zu lassen pflegt und so erfahrungsgemäß in die nasse Phase der Alkoholabhängigkeit zurückzuführen geeignet ist (BVerwGE 76, 128; Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 1 D 77.84 - Urteil vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 137.87 -).
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