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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20184
BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96 (https://dejure.org/1999,20184)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1999 - 1 D 14.96 (https://dejure.org/1999,20184)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1999 - 1 D 14.96 (https://dejure.org/1999,20184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme der Kürzung des Ruhegehalts eines Beamten - Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst - Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts - Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht sich mit voller Hingabe dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1993 - 1 D 4.92

    Aberkennung des Ruhegehalts eines früheren Beamten wegen selbst verschuldeter …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96
    Die sich aus § 54 Satz 1 BBG ergebende Pflicht, dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, demgemäß diese Arbeitskraft auch voll zu erhalten bzw. alles zur unverzüglichen Wiederherstellung zu tun (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 D 4.92 -) machen im vorliegenden Fall eine Entfernung aus dem Dienst erforderlich.

    Danach kann eine Verletzung der Pflicht gemäß § 54 Satz 1 BBG durch die schuldhafte Weigerung eines alkoholkranken Beamten, die zur Wiederherstellung seiner dienstlichen Verwendbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten zur Höchstmaßnahme führen, wenn hierdurch die dauernde Dienstunfähigkeit eintritt (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Juni 1993, a.a.O. m.w.N.).

    Sie können die Bemessung der Disziplinarmaßnahme nur dadurch beeinflussen, daß sie nunmehr eine günstige Zukunftsprognose stützen, die aber nach dem zuvor erfolgten Abbruch bzw. Nichtantritt einer Entziehungsbehandlung eine gesicherte Grundlage voraussetzt (vgl. Urteil vom 9. Juni 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96
    Dies war zulässig, weil bereits die zu diesem Anschuldigungspunkt festgestellten Pflichtverletzungen die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme rechtfertigen und auch die gerichtlichen Nebenentscheidungen eine vollständige Prüfung des angeschuldigten Sachverhalts nicht erforderlich machen (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - ).
  • BVerwG, 07.09.1993 - 1 D 66.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbahnobersekretärs a.D wegen dienstlicher …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 14.96
    Wie bei einem Alkoholkranken kommt es auch im Fall einer Drogenabhängigkeit allein darauf an, ob ein Beamter seine Verpflichtung erkennen und danach handeln konnte, eine Therapie zu unternehmen (Urteil vom 7. September 1993 - BVerwG 1 D 66.92 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2024 - 10 L 13/23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Tätigkeit als Projektentwickler und …

    Rn. 108 (a) Die Erhaltung und erforderlichenfalls Wiederherstellung der für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung unabdingbaren Dienstfähigkeit gehört zu den leicht einsehbaren Kernpflichten im Beamtenverhältnis, weshalb die schuldhafte Weigerung, die Dienstfähigkeit zu erhalten oder durch zumutbare Maßnahmen wiederherzustellen, eine Pflichtverletzung von erheblichem disziplinaren Gewicht darstellt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. September 1993 - 1 D 12.93 -, juris, Rdnr. 7; Urteil vom 31. August 1999 - 1 D 14.96 -, juris Rdnr. 33; Schwandt, RiA 2002, 3, 9 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 12 A 96/21

    Ruhestandsbeamter; Therapieverweigerung; Dauerdelikt; Medikamentenabhängigkeit; …

    (…vgl. BVerwG, Urt. v. 7. September 1993 - 1 D 12.93 -, juris Rn. 7; Urt. v. 31. August 1999 - 1 D 14.96 -, juris Rn. 33).
  • VG Trier, 14.05.2024 - 3 K 2823/23

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen der Weigerung, sich nach § 29 Abs. 4 BeamtStG …

    Der Beamte zeigt durch sein vorsätzlich pflichtwidriges Verhalten ein so hohes Maß an Verschulden nicht nur gegen sich selbst, sondern auch gegenüber seinem Dienstherrn, dass diesem die Fortsetzung des (aktiven) Beamtenverhältnisses in der Regel nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. zu Ruhestandsbeamten: BVerwG…, Urteil vom 16. März 1993 - 1 D 67.91 -, juris, Rn. 22; vgl. zu aktiven Beamten: BVerwG…, Urteil vom 7. September 1993 - 1 D 12.93 -, Rn. 7, juris; vgl. zur Verhängung der Höchstmaßnahme, wenn durch die Therapieverweigerung die dauernde Dienstunfähigkeit eintritt: BVerwG, Urteil vom 26. September 1990 - 1 D 62.89 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. August 1999 - 1 D 14.96 -, juris, Rn. 33; OVG RP, Urteil vom 30. August 2000 - 3 A 10529/00.OVG -, nicht veröffentlicht).
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