Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 142.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minderung der Kassenbestände durch einen Schalterbeamten der Post - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine unvollständige Einleitungsverfügung - Schwere der Verfehlung bei der Hingabe ungedeckter Schecks - Verschaffung eines vorübergehenden Vorteils - Versetzung in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.09.1985 - X VL 27/85
- BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 142.85
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.05.1980 - 1 D 53.79
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen Dienstpflichten eines Beamten …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 142.85
Das gilt allerdings nur für die Fälle, in denen der Beamte befugt ist, Geld von der von ihm selbst geführten Kasse abzuheben, wie es hier der Fall war (Urteile vom 20. April 1979 - BVerwG 1 D 40.78 - und vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - ). - BVerwG, 20.04.1979 - 1 D 40.78
Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 142.85
Das gilt allerdings nur für die Fälle, in denen der Beamte befugt ist, Geld von der von ihm selbst geführten Kasse abzuheben, wie es hier der Fall war (Urteile vom 20. April 1979 - BVerwG 1 D 40.78 - und vom 23. Mai 1980 - BVerwG 1 D 53.79 - ). - BDH, 07.12.1966 - I D 30/66
Versetzung eines Beamten als Disziplinarmaßnahme - Gehaltsabhebungsverfahren der …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 142.85
Dies mindert das Gefühl für die Schwere der Verfehlung auch bei der Hingabe ungedeckter Schecks erheblich (BVerwGE 33, 3); denn die Erwartung, der Scheck werde bei der nächsten Gehaltszahlung Deckung finden, steht hier im Mittelpunkt der Vorstellungen des Beamten.
- BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 16.88
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Ungedeckter Gehaltsscheck - Bargeldentnahme
Dies gelte allerdings nur für die Fälle, in denen der Beamte befugt sei, Geld bei der von ihm selbst geführten Kasse abzuheben (so auch Urteile vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 30.83 - und vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - ). - BVerwG, 08.02.1989 - 1 D 18.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten
Geld bei der von ihm selbst geführten Kasse abzuheben (so auch Urteile vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 D 30.83 - und vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - ). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 25.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats jedenfalls dann der Fall, wenn der Beamte, wie hier, nicht einmal gegen Hingabe gedeckter Schecks befugt war, der von ihm selbst verwalteten amtlichen Kasse Geld zu entnehmen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 - <BVerwGE 63, 253> sowie Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - <DÖD 1989, 262 = ZBR 1989, 373>). - BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
Kassenbeamtin der Deutschen Bundespost - Hingabe ungedeckter Schecks an …
Der Beamte muß grundsätzlich berechtigt sein, gegen Hingabe gedeckter Schecks aus der ihm anvertrauten Kasse Geld für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 63, 253 und BVerwGE 86, 51).
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