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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1985 - 1 D 143.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6158
BVerwG, 25.06.1985 - 1 D 143.84 (https://dejure.org/1985,6158)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1985 - 1 D 143.84 (https://dejure.org/1985,6158)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - 1 D 143.84 (https://dejure.org/1985,6158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter Diebstahl und fortgesetzte Urkundenfälschung eines Beamten zum Nachteil von Arbeitskollegen - Annahme verminderter Zurechnungsfähigkeit im Sinne von § 21 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund einer Spielleidenschaft - Außergewöhnliche Milderungsgründe zum Absehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug - …

    Hier kann noch bei "natürlicher Betrachtung" von einem einheitlichen Vorgang ausgegangen werden (…vgl. hierzu Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 12.78 - ; auch Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 D 143.84 - ; Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 41.93 -).
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …

    Der Fall sei mit dem Diebstahl von Schecks und dem Einlösen dieser Schecks vergleichbar (vgl. hierzu Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 D 143.84 - ).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 55.95
    Der vorliegende Fall ist mit dem Diebstahl von Schecks und dem Einlösen dieser Schecks zum Nachteil eines Kollegen vergleichbar, den der Senat nach den Grundsätzen des Diebstahls zum Nachteil von Kollegen beurteilt hat (Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 D 143.84 - ).
  • BVerwG, 15.01.1986 - 1 D 74.85

    Umfang der Bindung an strafgerichtliche Feststellungen - Auslegung der …

    Der erkennende Senat hat deshalb Beamte, die durch Diebstähle zum Nachteil von Kollegen gegen die selbstverständliche Pflicht zur Ehrlichkeit und Kameradschaft verstoßen haben, in Übereinstimmung und Fortführung der früheren Rechtsprechung der Disziplinargerichte, insbesondere des Bundesdisziplinarhofs, regelmäßig aus dem Dienst entfernt (vgl. zuletzt Urteile vom 19. September 1984 - BVerwG 1 D 109.83 - und vom 25. Juni 1985 - BVerwG 1 D 143.84 - ).
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