Rechtsprechung
| BVerwG, 08.09.1987 - 1 D 145.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterschlagung zuzustellenden Gutes durch einen Postzustellbeamten - Verletzung des Briefgeheimnisses durch einen Postzustellbeamten als Dienstvergehen - Eigentumsdelikt zum Nachteil der Postkunden durch einen Beamten - Veranlassung eines Kollegen zur gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.10.1986 - V VL 32/86
- BVerwG, 08.09.1987 - 1 D 145.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.11.1986 - 1 D 89.86
Verletzung der Pflicht zu uneigennütziger, achtungsgerechter und …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1987 - 1 D 145.86
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Grundlage zerstört, muß grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet und entsprechend inhaltlich ausgestattet ist; § 2 Abs. 1 BBG, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 26. November 1986 - BVerwG 1 D 89.86 -.
- BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95
Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …
Voraussetzung für das Vorliegen einer besonderen Versuchungssituation ist aber, daß diese Situation ungewöhnlich und für den Beamten unvorhersehbar eingetreten ist (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - BVerwG 1 D 101.86 - Urteil vom 8. September 1987 - BVerwG 1 D 145.86 - ; auch Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -). - BVerwG, 24.08.1988 - 1 D 8.88
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Daß der Beamte planvoll vorging, indem er den Einzahlungsschein vernichtete und das Geld nicht einfach in die Tasche steckte, sondern auf sein Postgirokonto einzahlte, schließt nach der Rechtsprechung des Senats die Annahme einer besonderen Versuchungssituation nicht aus (vgl. Urteil vom 8. September 1987 - BVerwG 1 D 145.86 - ). - BVerwG, 22.03.1988 - 1 D 76.87
Versetzung eines Bundesbahnassistenten in eine niedrigere Besoldungsgruppe wegen …
Daß aber eine besondere Versuchungssituation auch dann gegeben sein kann, wenn der Betreffende unter äußerlich vertrauten Bedingungen handelt, hat der Senat schon wiederholt ausgeführt (vgl. Urteil vom 8. September 1987 - BVerwG 1 D 145.86 -).
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