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| BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 149.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Postbeamten als Dienstpflichtverstoß - Gehaltskürzung als angemessene Disziplinarmaßnahme
Verfahrensgang
- BDiszG, 01.08.1984 - IV VL 18/84
- BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 149.84
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.02.1979 - 1 D 18.78
Auszug aus BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 149.84
Ein Beamter, der unter Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gegen ungedeckte Gehaltsschecks der von ihm selbst verwalteten Kasse Geld entnimmt, ist jedenfalls dann wie bei einer Amtsunterschlagung grundsätzlich für den öffentlichen Dienst untragbar, wenn er auch bei Hingabe gedeckter Schecks zur Entnahme von Bargeld aus der selbstverwalteten Kasse im Gehaltsabhebungsverfahren nicht befugt gewesen wäre (BVerwGE 63, 253).
- BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94
Folgen einer Entnahme von Geld aus einer dienstlich anvertrauten Wechselgeldkasse …
Das Fehlverhalten der Beamtin ist als eigennütziger Verstoß gegen Kassenvorschriften zu qualifizieren (vgl. Urteil vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 D 149.84 -, s. auch Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - ).In ähnlich gelagerten Fällen wie hier - Entnahme eines Geldbetrages gegen Einlage eines eigenen gedeckten Gehaltsschecks bzw. in der irrigen Annahme, der Scheck sei gedeckt - hat der Senat den Verstoß gegen die Kassenvorschriften mit einer Gehaltskürzung geahndet (s. Urteil vom 26. Juni 1985, a.a.O., Urteil vom 7. Dezember 1988, a.a.O.).
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