Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1988 - 1 D 149.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Bundesbahnbeamten aus dem Dienstverhältnis - Wohnheim der Bundesbahn - Diebstahl gegen Heiminsassen bei Putzarbeiten - Beschränkte Schuldfähigkeit auf Grund einer Alkoholabhängigkeit - Bindung des Bundesdisziplinargerichts an die Feststellungen des ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 04.11.1987 - III VL 40/87
- BVerwG, 04.05.1988 - 1 D 149.87
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.1987 - 1 D 41.87
Dienstvergehen eines Schalterbeamten - Ausnutzen des Unvermögens des Dienstherrn …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1988 - 1 D 149.87
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck bringt (zuletzt Urteil vom 11. November 1987 - BVerwG 1 D 41.87 - mit weiteren Hinweisen), müssen die in einer Dienststelle zusammenarbeitenden Bediensteten sich hinsichtlich der Sicherheit ihres Eigentums und Vermögens auf die Ehrlichkeit ihrer Kollegen verlassen können.
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 19.89
Einstellung eines Strafverfahrens wegen Betrugs und Untreue
Die Gefahr, daß er infolge einer Veranlagung rückfällig werden könnte, ist in Fällen verminderter Verantwortlichkeit nicht auszuschließen, sie ist im Gegenteil regelmäßig eher erhöht als gemindert (ständige Rechtsprechung; Urteile vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 D 149.87 -, vom 5. Oktober 1988 - BVerwG 1 D 124.87 - , vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 05.10.1988 - 1 D 124.87
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
Die Gefahr, daß er infolge seiner Veranlagung rückfällig werden könnte, ist in solchen Fällen aber eher erhöht als gemindert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 D 149.87 -). - BVerwG, 21.03.1990 - 1 D 40.89
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbahnbeamten des mittleren …
Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht das Hauptgewicht der dienstlichen Verfehlungen des Beamten in dem Diebstahl zum Nachteil eines Kollegen gesehen und sich hierzu auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats berufen (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 D 149.87 -).
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