Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung eines Zeugen im Falle einer Stellung dieses Antrages nicht innerhalb der Äußerungsfrist des Beamten zur Anschuldigungsschrift - Bedeutung des Fehlens von Widersprüchen und der Vereidigung eines Zeugen für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 27.01.1992 - XI VL 5/91
- BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlicnkeitsfremd gehandelt und infolgedessen das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit nicht völlig verloren hat (Urteil vom 3. September 1991, a.a.O.; Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 -DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = ZBR 1991, 216>). Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Ausnahme von der Entfernung aus dem Dienst ferner möglich, wenn die Tat als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Zwangssituation des Täters zu werten wäre (z.B. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).
Auch wenn davon ausgegangen würde, daß bereits zum Tatzeitpunkt schwere psychische bzw. psychosomatische Beeinträchtigungen vorlagen, würde dies allein nicht zur Annahme des Milderungsgrundes führen, wie der Senat im Urteil vom 3. September 1991 (a.a.O.) betont hat.
- BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91
Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Eine solche mildere Wertung ist nicht möglich, wenn ein Beamter zur Erlangung eines geringen Geldbetrages oder sonstiger geringwertiger Gegenstände eine der Post anvertraute Sendung öffnet und sich damit nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinwegsetzt (Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - ). - BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83
Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Für diesen Milderungsgrund ist kennzeichnend, daß eine psychische Ausnahmesituation besteht, die eine lähmende Wirkung auf den Vollzug sittlicher Wertvorstellungen auslöst und dazu führt, daß bei dem Betroffenen die sonst vorhandene Hemmschwelle vorübergehend nicht gegeben ist (Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145 = ZBR 1984, 279>).
- BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90
Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Nach der Rechtsprechung des Senats kann das Beamtenverhältnis ausnahmsweise fortgesetzt werden, wenn der Beamte im Zuge einer plötzlich entstandenen besonderen Versuchungssituation einmalig und persönlicnkeitsfremd gehandelt und infolgedessen das Vertrauen seines Dienstherrn in seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit nicht völlig verloren hat (…Urteil vom 3. September 1991, a.a.O.; Urteil vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 5.90 -DVBl 1991, 115 = DÖD 1991, 32 = ZBR 1991, 216>). - BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Für das Kriterium der dienstlichen Zugänglichkeit hat der Senat es ausreichen lassen, wenn die Tat im Rahmen der dienstlichen Aufgaben und am Ort des dienstlichen Einsatzes begangen wird (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -). - BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91
Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, ist grundsätzlich seinem Dienstherrn und der Allgemeinheit nicht weiter zuzumuten, die darauf vertraut, daß es zu keinen Eingriffen in Postsendungen kommt (vgl. Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 -). - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 15.92
Kommt sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann ihr ein Unterhaltsbeitrag nicht bewilligt werden (Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 56.91 - m.w.N.).
- BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95
Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts) …
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postdienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, ist grundsätzlich seinem Arbeitgeber und auch der Allgemeinheit, die darauf vertraut, daß es zu keinen Eingriffen in Postsendungen kommt, nicht weiter zuzumuten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -). - BVerwG, 13.04.1994 - 1 D 44.93 Kommt er dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann ihm ein Unterhaltsbeitrag nicht bewilligt werden (vgl. Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 - m.w.N.).
- BVerwG, 08.10.1996 - 1 D 91.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten des mittleren Dienstes - …
Wer diese für den geordneten Ablauf des Bahnbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht länger Beamter bleiben (stRspr vgl. Urteil vom 9. Januar 1996 - BVerwG 1 D 47.95 -, Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -). - BVerwG, 11.04.1995 - 1 D 46.94
Postbeamter des mittleren Dienstes - Zueignung vereinnahmter Paketgebühren über …
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (siehe z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -, Urteil vom 6. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 65.92 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -, Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -). - BVerwG, 06.10.1993 - 1 D 65.92
Anforderungen an das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage - Zurückweisung …
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -, Urteil vom 5. Mai 1993 - BVerwG 1 D 15.92 -).
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