Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 15.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 09.12.1992 - XVII VL 12/92
- BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 15.93
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.07.1986 - 1 D 16.86
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme - Berücksichtigung der Nebenfolgen bei …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 15.93
Denn die Notwendigkeit, in einem (Telefon-)Gespräch mit seinem Sohn oder durch Rückfrage bei der Firma Bilden genauen Sachverhalt in Erfahrung zu bringen, hat sich für ihn aufgedrängt (vgl. Urteil vom 23. Juli 1986 - BVerwG 1 D 16.86 - zum Erfordernis, sich sachkundig zu machen).Schließlich ist für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme nicht unerheblich, daß ein noch nicht abgeschlossenes Disziplinarverfahren wegen der Ungewißheit des Ausgangs, zumal bei einer langen Dauer des Disziplinarverfahrens, eine psychische Belastung für den Beamten bedeutet und schon für sich genommen eine Pflichtenmahnung bewirken wird (vgl. auch Urteil vom 23. Juli 1986 - BVerwG 1 D 16.86 -).
- BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 51.91
Gehaltskürzung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden Angaben …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 15.93
Der Senat hat im Bewußtsein der dienstrechtlichen Bedeutung unzutreffender Angaben im Beihilfeverfahren grundsätzlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln mindestens auf eine Gehaltskürzung erkannt und nur bei einfacher Fahrlässigkeit eine nichtförmliche Maßnahme noch für zulässig gehalten (Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 - m.w.N.).
- OVG Sachsen, 07.03.2025 - 12 A 102/23
Disziplinarrecht; Polizeivollzugsbeamter; Zurückstufung; unrechtmäßige Abrechnung …
Andererseits kann in geringfügigeren Fällen bereits eine Gehaltskürzung zur Pflichtenmahnung ausreichen (vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 12. Januar 1994 - 1 D 28.93 -, v. 17. Mai 1994 - 1 D 15.93 - sowie v. 12. September 2000 - 1 D 48.98 -, alle juris).Der Beklagte, der seit April 2019 vorläufig des Dienstes enthoben und mit einer Gehaltskürzung von 20 % belegt worden war, war schließlich durch die lange Verfahrensdauer und die Ungewissheit des Ausgangs in finanzieller und persönlicher Hinsicht belastet, was schon für sich genommen zur Pflichtenmahnung geeignet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1994 - 1 D 15.93 -, juris Rn. 22).
- OVG Sachsen, 07.11.2025 - 12 A 262/24
Disziplinarklage; Chat sexuellen Inhalts mit vorgeblich minderjährigen Personen; …
Der Beklagte, der seit Juli 2022 vorläufig des Dienstes enthoben und mit einer Gehaltskürzung von 30 % belegt worden war, war schließlich durch die lange Verfahrensdauer und die Ungewissheit des Ausgangs in finanzieller und persönlicher Hinsicht belastet, was schon für sich genommen zur Pflichtenmahnung geeignet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1994 - 1 D 15.93 -, juris Rn. 22). - OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2023 - 14 LB 2/23
Disziplinarverfahren wegen Überzahlung von Dienstbezügen; unterlassene Prüfung …
Denn die bloß nachlässige Prüfung von Besoldungsmitteilungen und Dienstbezügen weist nicht dasselbe Gewicht wie eine bewusst unterlassene Mitteilung über besoldungsrechtlich relevante Umstände (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 1996 - 1 D 34.95 - und vom 12. September 2001 - 1 D 48.98 -, beide juris; Urteil vom 10. Juni 1997 - 1 D 66.96 - <100% erhöhte Vergütung bei 50% Arbeitsanteil>, juris; Urteil vom 15. Mai 2014 - 2 WD 3.13 - , juris) oder wie ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht auf (siehe BVerwG, Urteile vom 13. Oktober 1992 - 1 D 51.91 - und vom 17. Mai 1994 - 1 D 15.93 - , beide juris).
- BVerwG, 27.03.1996 - 1 D 34.95
Beamtenrecht: Diszziplinarmaßnahme bei Falschangaben hinsichtlich des …
Der Senat hat daher bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Mißachtung der Wahrheitspflicht in der Regel eine förmliche Disziplinarmaßnahme für angemessen erachtet, bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung allerdings grundsätzlich eine nicht förmliche Maßnahme für ausreichend angesehen (vgl. Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - ; Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 - ; Urteil vom 6. Mai 1985 - BVerwG 1 D 175.84 - , Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG 1 D 12.70 - ;… s. auch Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl., Einleitung D Rz. 41 b). - BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96
Vorliegen eines Dienstvergehens
Der erkennende Senat hat bei Verletzung von Beamtenpflichten zum Nachteil des Dienstherrn in vergleichbaren Fällen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten in der Regel eine förmliche Disziplinarmaßnahme, also eine schärfere Maßnahme als die Geldbuße, für angemessen erachtet und nur bei einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung eine mildere Maßnahme noch für ausreichend angesehen (s. Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 34.95 - Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - ; Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 ). - BVerwG, 28.02.2000 - 1 DB 26.99
Voraussetzung der Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamtes ist die …
Die Pflichtverletzungen des Beamten wären je für sich allein bereits mit einer Gehaltskürzung zu ahnden (vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 D 81.97 - Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - ). - BVerwG, 28.10.1998 - 1 D 28.97
Vertrauenswürdigkeit eines Beamten - Verletzung der Wahrheitspflicht eines …
Der Senat hat in solchen Fällen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln grundsätzlich zumindest auf eine Gehaltskürzung erkannt (z.B. Urteil vom 12. Januar 1994 - BVerwG 1 D 28.93 - Vorsatz - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 - und vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 15.93 - grobe Fahrlässigkeit) und nur bei einfacher Fahrlässigkeit eine nichtförmliche Maßnahme noch für zulässig gehalten (Urteil vom 27. März 1996 - BVerwG 1 D 34.95 -).
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