Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Schuldhaftes ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst - Antrag auf übertragung einer die gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigenden Arbeit - Vertoß gegen die Pflicht zur Dienstverrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 16.12.1993 - XVI VL 20/93
- BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93
Nichtbewilligung von Unterhaltsbeiträgen auf Grund von Unwürdigkeit
Auszug aus BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94
Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 1994 - BVerwG 1 D 33.93 - m.w.N.).Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (vgl. Urteil vom 12. April 1994, a.a.O.).
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90
Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1994 - 1 D 15.94
In neueren Entscheidungen wurde bereits bei einem ununterbrochenen Fernbleiben von zwei Monaten die Dienstentfernung für erforderlich gehalten (vgl. die Rechtsprechungsübersicht in dem Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78>).
- BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99
Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur …
Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat in den Fällen, in denen der Beamte ununterbrochen vier Monate und länger schuldhaft ungenehmigt dem Dienst ferngeblieben war, stets die Höchstmaßnahme ausgesprochen (vgl. u.a. Urteil 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2005 - 3 A 10815/05
Fernbleiben vom Dienst trotz Dienstfähigkeit für annähernd ein Jahr - OVG …
Aus diesem Grund ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 - Jurisdokument und vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 [80 ff.]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Mai 2001 - 3 A 10366/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP) auch anerkannt, dass eine ununterbrochene Abwesenheit von zwei Monaten, in Ausnahmefällen auch ein kürzerer Zeitraum ausreicht, um die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme zu verhängen. - BVerwG, 05.07.2000 - 1 D 39.99
Qualifizierung des ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst als fahrlässiges …
Der Anschuldigungswille bezüglich eines bedingt vorsätzlichen Handelns ergibt sich aus dem Hinweis auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte, wonach ein Beamter, der über einen so langen Zeitraum hinweg dem Dienst fernbleibe, nicht im Dienst verbleiben könne und die beispielhafte Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 23. November 1994 (BVerwG 1 D 15.94). - BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93
Zollbeamter des mittleren Dienstes - Fernbleiben vom Dienst während eines …
Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn zerstört ist (stRspr vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 -). - BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 49.93
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen unentschuldigtem Fehlens für einen …
Wer über einen Zeitraum von nunmehr dreieinhalb Jahren trotz mehrfacher Belehrungen seine Dienstleistung verweigert, verwirkt den Anspruch auf ein Verbleiben im öffentlichen Dienst (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 23. November 1994 - BVerwG 1 D 15.94 -, vom 25. Mai 1993 - BVerwG 1 D 38.91 -, vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - , vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78 [BVerwG 22.04.1991 - 1 D 62.90]>).
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