Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1986 - 1 D 150.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unzulässige Durchführung der Schaltung eines Telefons durch einen Fernmeldebeamten bei einem Teilnehmer gegen geldwerte Vorteile - Eigentumsdelikte zum Nachteil des Dienstherrn als Dienstvergehen - Heimliches Auswechseln eines Wählscheibenapparats gegen einen ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 04.09.1985 - X VL 119/84
- BVerwG, 21.05.1986 - 1 D 150.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1984 - 1 D 66.84
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund der Veränderung von …
Auszug aus BVerwG, 21.05.1986 - 1 D 150.85
Dieser Mißbrauch von dienstlich zur Verfügung stehenden Einrichtungen, Möglichkeiten und Fähigkeiten für private Zwecke beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen der Verwaltung und einem zuwiderhandelnden Beamten grundsätzlich in so erheblicher Weise, daß im allgemeinen nur eine in Abständen wiederholt auf den Handlungswillen des Täters einwirkende Disziplinarmaßnahme geeignet erscheint, ihn zu künftigem Wohlverhalten zu veranlassen (BVerwGE 76, 207 [BVerwG 16.10.1984 - 1 D 66/84] mit Rechtsprechungsnachweisen).
- BVerwG, 13.01.1987 - 1 D 61.86
Installation einer unzulässigen Fernmeldeanlage in Räumen der Bundeswehr durch …
Entsprechend dieser Erkenntnis hat der Senat bei der privaten mißbräuchlichen Nutzung von Fernmeldeanlagen je nach den Umständen des Einzelfalles auf Degradierung oder Gehaltskürzung erkannt und in den letztgenannten Fällen das Verfahren häufig nach § 14 BDO eingestellt; vgl. die Übersicht in der Entscheidung BVerwGE 76, 207, ferner Urteile vom 21. Mai 1986 - BVerwG 1 D 150.85 - (Degradierung), vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 54.85 - (Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung, Geldbuße) und vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 57.85 - (Degradierung).
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