Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1987 - 1 D 150.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurücknahme eines Rechtsmittels
Verfahrensgang
- BDiszG, 02.10.1986 - IV VL 19/86
- BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
- BVerwG, 09.06.1987 - 1 D 150.86
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme von geringeren Geldbeträgen für nicht pflichtwidrige Handlungen durch einen Zollbeamten im Zollabfertigungsdienst - Entgegennahme von Geld für pflichtwidrige Handlungen - In der Tat oder in der Person liegende Milderungsgründe - Verhängung einer Gehaltskürzung ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 02.10.1986 - IV VL 19/86
- BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
- BVerwG, 09.06.1987 - 1 D 150.86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 07.10.1986 - 1 D 46.86
Wegfall der Bindungswirkung - Tragende Feststellung - Erstinstanzliches …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
An solche Milderungsgründe sind in Anbetracht des hohen disziplinaren Gewichts der genannten Verfehlungen besonders strenge Anforderungen zu stellen, um die Integrität der Beamtenschaft weiterhin zu sichern (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1986 - 1 D 46.86 - Dok.Ber. B 1986, 334). - BVerwG, 10.09.1985 - 1 D 25.85
Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Bestechlichkeit - Vorteilsannahme
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
Dementsprechend haben der erkennende Senat und der frühere Bundesdisziplinarhof bei verbotener Annahme von Geschenken und Vorteilen in bezug auf das Amt ohne Rücksicht auf die strafrechtliche Qualifizierung solchen Verhaltens als einfache oder schwere Bestechlichkeit die Entfernung aus dem Dienst jedenfalls dann grundsätzlich ausgesprochen, wenn der Beamte bares Geld angenommen oder die ihm angesonnene pflichtwidrige Handlung als Äquivalent des Vorteils ausgeführt hatte (vgl. Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - Dok.Ber. B 1985, 318 = DVBl. 1986, 147). - BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 14.80
Dienstvergehen - Falschbeurkundung im Amt - Strafgerichtliche Feststellungen - …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
Er hat dabei hervorgehoben, daß die Unerträglichkeit eines solchen Verhaltens besonders dadurch unterstrichen wird, daß der Beamte die ihm zugewiesene Kontrollfunktion mit Rücksicht auf die ihm angedienten Zuwendungen nicht wahrnahm, so daß das Gegenteil von dem eintrat, was die Verwaltung mit solchem Einsatz bezweckte, nämlich Steuerverkürzungen durch unversteuerte Treibstoffeinfuhren zu verhindern (vgl. Urteile vom 24. März 1981 - 1 D 14.80 - Dok.Ber. B 1981, 217 und vom 10. Februar 1982 - 1 D 5.81 -).
- BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86
Disziplinarrecht - Geschenkannahme - Gehaltskürzung
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung, an der der erkennende Senat ebenfalls festhält (vgl. Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 - Dok.Ber. B 1986, 301). - BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 66.81
Handlungseinheit im Strafrecht - Hersteller einer falschen Urkunde - Derselbe …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
Aber es handelt sich hierbei um eine - wie die Verteidigung zutreffend ausgeführt hat - Annexhandlung des bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlich zu beurteilenden Dienstvergehens (vgl. Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 66.81 = BVerwGE 73, 367 [BVerwG 17.03.1982 - 1 D 66/81]). - BVerwG, 10.02.1982 - 1 D 5.81
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens sowie …
Auszug aus BVerwG, 06.05.1987 - 1 D 150.86
Er hat dabei hervorgehoben, daß die Unerträglichkeit eines solchen Verhaltens besonders dadurch unterstrichen wird, daß der Beamte die ihm zugewiesene Kontrollfunktion mit Rücksicht auf die ihm angedienten Zuwendungen nicht wahrnahm, so daß das Gegenteil von dem eintrat, was die Verwaltung mit solchem Einsatz bezweckte, nämlich Steuerverkürzungen durch unversteuerte Treibstoffeinfuhren zu verhindern (vgl. Urteile vom 24. März 1981 - 1 D 14.80 - Dok.Ber. B 1981, 217 und vom 10. Februar 1982 - 1 D 5.81 -).
- BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Dieser beamtenrechtlichen Einstufung des Falles durch das Strafmaß kommt auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da hier die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 1 D 150.86 - m.w.N., Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 1 D 23.82 -). - BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 32.93
Strafgerichtliche Verurteilung eines (Bundesbahn-)Beamten wegen des Versuchs der …
Dies ist bei der Einstufung der Straftat des Beamten als "Verbrechen" regelmäßig der Fall (…Claussen/Janzen, BDO, 7. Aufl., Einl. D 16; vgl. auch Urteil vom 5. September 1983 - BVerwG 1 D 104.82 -, Urteil vom 6. Mai 1987 - BVerwG 1 D 150.86 -).
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