Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1986 - 1 D 152.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängung einer dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltenen Disziplinarmaßnahme gegen einen nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten wegen eines erheblichen Ansehensschadens des Beamtentums auf Grund außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt - Tilgungsfrist für ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 03.09.1985 - IV VL 42/85
- BVerwG, 28.04.1986 - 1 D 152.85
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67
Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1986 - 1 D 152.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 - BVerwGE 33, 72). - BVerwG, 10.07.1985 - 1 D 164.84
Dienstantritt als Lokomotivführer unter Alkoholeinfluß - Außerdienstliche …
Auszug aus BVerwG, 28.04.1986 - 1 D 152.85
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 - BVerwGE 33, 72).
- BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten …
Der Senat bejaht deshalb bei Rückfalltätern regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ). - BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 13.97
Beamtenrecht - Berücksichtigung nicht getilgter Vorstrafen im …
Der Senat bejaht deshalb bei Rückfalltätern regelmäßig das Bedürfnis für eine zusätzliche individuelle Pflichtenmahnung (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ). - BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 13.96
Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt ausserhalb des Dienstes als ein Dienstvergehen - …
Der Senat bejaht deshalb bei Rückfalltätern regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ).
- BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der …
Der straf- und ordnungsrechtlich vorbelastete Beamte hatte sich vor dem hier zu beurteilenden Dienstvergehen in vergleichbarer Weise außerdienstlich achtungsunwürdig verhalten und hat damit die ihm durch die damalige Einleitung eines Disziplinarverfahrens zuteil gewordene Warnung und Mahnung an seine Beamtenpflichten wie ein rückfälliger Beamter - in solchen Fällen bejaht der Senat regelmäßig das zusätzliche individuelle Erziehungsbedürfnis (z.B. Urteil vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ) - unbeachtet gelassen. - BVerwG, 23.09.1986 - 1 D 45.86
Erheblicher Verstoß gegen grundsätzliche Pflichten aus dem Beamtenverhältnis - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (st. Rspr., u.a. Urteile vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 -, BVerwGE 33, 72; vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 - vgl. ferner Urteil vom 19. Februar 1986 - BVerwG 1 D 137.85 - mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 11.12.1986 - 1 D 49.86
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 - und vom 28. April 1986 - BVerwG 1 D 152.85 -, ferner BVerwGE 33, 72).
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