Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1986 - 1 D 156.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 02.10.1985 - VIII VL 63/85
- BVerwG, 13.05.1986 - 1 D 156.85
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1986 - 1 D 156.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies nur dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen, nicht also schon dann, wenn es eine nach der Meinung einer anderen Instanz unrichtige oder fernab liegende, gleichwohl aber mögliche Folgerung abgeleitet hat (BVerwGE 47, 331 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]). - BVerwG, 22.07.1980 - 1 D 65.79
Bindungswirkung von Strafurteilen - Räuberischer Diebstahl - Disziplinare Wertung …
Auszug aus BVerwG, 13.05.1986 - 1 D 156.85
Deshalb muß auch regelmäßig in Disziplinarverfahren der Ausgang eines sachgleichen Strafverfahrens abgewartet werden (§ 17 Abs. 1 BDO), womit zugleich das Ziel verfolgt wird, widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BVerwGE 73, 31 [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]; ständige Rechtsprechung).
- VG Düsseldorf, 01.10.2018 - 35 K 15679/17 Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1986 - 1 D 156/85 -, juris (Leitsatz) u. Dok.Ber.
- BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 91.85
Hehlerei außerhalb des Dienstes eines Zustellbeamten der Deutschen Bundespost - …
Deshalb muß auch regelmäßig in Disziplinarverfahren der Ausgang eines sächgleichen Strafverfahrens abgewartet werden (§ 17 Abs. 1 BDO), womit zugleich das Ziel verfolgt wird, einander widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BVerwGE 73, 31 [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 D 156.85 - und vom 16. Oktober 1985 - BVerwG 1 D 1.85 -). - BVerwG, 24.03.1987 - 1 D 92.86
Bindung an strafgerichtliche Feststellungen - Bestechlichkeit oder …
Deshalb muß auch regelmäßig im Disziplinarverfahren der Ausgang eines sachgleichen Strafverfahrens abgewartet werden (§ 17 Abs. 1 BDO), womit zugleich das Ziel verfolgt wird, widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BVerwGE 73, 31 [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 D 156.85 - ). - BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 90.86
Berücksichtigung einer rechtskräftigen Verurteilung als Dienstvergehen - …
Deshalb muß auch regelmäßig im Disziplinarverfahren der Ausgang eines sachgleichen Strafverfahrens abgewartet werden (§ 17 Abs. 1 BDO), womit zugleich das Ziel verfolgt wird, widersprechende Entscheidungen zu vermeiden (BVerwGE 73, 31 [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 13. Mai 1986 - BVerwG 1 D 156.85 - ).
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