Rechtsprechung
| BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und Computerbetruges - Fälschung und Veräußerung von Sky-Karten zum Empfang des englischen Pay-TV - Entfernen des Beamten aus dem Dienst bei außerdienstlichen Betrügereien und damit verbundener Verhängung ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 14.12.1999 - XII VL 7/99
- BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Der Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckt ermittelnden Polizeibeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität ist grundsätzlich zulässig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87, NJW 1987, 1874; BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, NJW 2000, 1123 m.w.N.).Dabei ist ein schuldunabhängiger Strafmilderungsgrund etwa dann zu berücksichtigen, wenn ein Lockspitzel unter Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens die durch die Verfassung gezogenen Grenzen rechtsstaatlichen Verhaltens überschreitet, indem er eine bisher unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1999 a.a.O.).
- BVerwG, 28.11.2000 - 1 D 56.99
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Verletzung von Dienstpflichten durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (stRspr, z.B. Urteil vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 m.w.N.). - BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Dabei sind sowohl die Art und Intensität der Einwirkung des V-Mannes als auch die Tatbereitschaft des Provozierten und der Umfang seiner eigenen, nicht fremdgesteuerten Aktivitäten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626 und vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, NJW 1984, 2300;… Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 50. Auflage, § 46 Rn. 67 m.w.N.).
- BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68
Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfGE 27, 180, 188 f.; BVerfGE 46, 17, 29 ff.). - BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Das aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip folgende Verhältnismäßigkeitsgebot beansprucht auch bei der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Geltung (vgl. BVerfGE 27, 180, 188 f.; BVerfGE 46, 17, 29 ff.). - BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87
Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Der Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckt ermittelnden Polizeibeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität ist grundsätzlich zulässig und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1987 - 2 BvR 186/87, NJW 1987, 1874; BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, NJW 2000, 1123 m.w.N.). - BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Dabei sind sowohl die Art und Intensität der Einwirkung des V-Mannes als auch die Tatbereitschaft des Provozierten und der Umfang seiner eigenen, nicht fremdgesteuerten Aktivitäten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626 und vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, NJW 1984, 2300;… Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, 50. Auflage, § 46 Rn. 67 m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1999 - 1 D 73.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Fernmeldebeamter a.D.; anonyme Anrufe (sog. …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Einer solchen strafrechtlichen Einstufung des Falles kommt regelmäßig auch präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme zu, da die Ansehensschädigung und Vertrauensbeeinträchtigung von der Straftat selbst und ihren einzelnen Umständen abhängen (stRspr, z.B. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 1 D 73.98, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 18 = BVerwGE 113, 355; 359). - BVerwG, 08.09.1997 - 1 D 32.96
Entfernung eines Polizeiobermeisters im Bundesgrenzschutz aus dem Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Auch einen Beamten, der bei einem Kfz-Versicherungsbetrug mitgewirkt hatte und zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt worden war, hat der Senat aus dem Dienst entfernt (Urteil vom 8. September 1997 - BVerwG 1 D 32.96, BVerwG DokBer B 1998, 52). - BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00
Allerdings kann auch die rechtskonforme Einflussnahme eines agent provocateur es im Einzelfall gebieten, den sonst angemessenen Sanktionsrahmen zu unterschreiten, wobei für die Entscheidung hierüber auf die gesamten Umstände der Tat und der Tatprovokation abzustellen ist (BGH, Urteil vom 4. Januar 1994 - 1 StR 749/93, NStZ 1994, 289 m.w.N.). - BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 43.97
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Handel mit Nachtsichtzielgeräten als …
- BVerwG, 12.06.1985 - 1 D 9.85
Betrug und Urkundenfälschung außerhalb des Dienstes Ruhestandsbeamter - …
- RG, 27.11.1895 - I 238/95
Zur Feststellung des Begriffes des Modelles und des Gebrauchszweckes im Sinne des …
- BVerwG, 11.07.2001 - 1 D 41.00
Disziplinarmaßnahmen für außergerichtliche Dienstvergehen bei Beamten - …
Die Entfernung des Beamten aus dem Dienst entspricht der Rechtsprechung des Senats in vergleichbaren Fällen (vgl. etwa Urteil vom 8. September 1997 - BVerwG 1 D 32.96 - Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 1 D 16.00 -) und ist auch im Übrigen nicht unverhältnismäßig.
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