Rechtsprechung
| BVerwG, 29.03.1984 - 1 D 16.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Relevanz von Zugriffen auf Postsendungen durch einen Beamten - Psychische Ausnahmesituationen durch stark schwankende Blutzuckerwerte auf Grund einer bis dahin unerkannten Zuckerkrankheit
Verfahrensgang
- BDiszG, 22.11.1983 - II VL 24/83
- BVerwG, 29.03.1984 - 1 D 16.84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.12.1979 - 1 D 104.78
Auszug aus BVerwG, 29.03.1984 - 1 D 16.84
Vielmehr genügt es, wenn für einen solchen Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (BVerwGE 63, 319 [BVerwG 13.12.1979 - 1 D 104/78]).
- BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91
Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere …
Für seine Berücksichtigung genügt es vielmehr, wenn für den Milderungsgrund hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, so daß sich sein Vorliegen nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 104.70 - BVerwGE 63, 319 ; Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 16.84 -). - BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97
Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren …
Auch die in der Berufungsschrift genannte weitere Entscheidung des Senats vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 16.84 - führt zu keiner anderen Bewertung. - BVerwG, 29.09.1992 - 1 D 36.91
Beamter des Auswärtigen Dienstes - Verleiten eines Beamten der Deutschen …
Vielmehr bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats für die Annahme eines Milderungsgrundes zumindest hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte, so daß sich das Vorliegen des Milderungsgrundes nicht ausschließen läßt und deshalb im Zweifel zugunsten des Beamten zu entscheiden ist (Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 1 D 104.78 - BVerwGE 63, 319 [BVerwG 13.12.1979 - 1 D 104/78]; Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 16.84 -).
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