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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7408
BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94 (https://dejure.org/1995,7408)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 1 D 16.94 (https://dejure.org/1995,7408)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 1 D 16.94 (https://dejure.org/1995,7408)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Postbeamten - Fortgesetzte Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses - Fortgesetzte Unterschlagung - Verstoß gegen die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf - Verstoß gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung - Verstoß gegen die ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94

    Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Eine Lösung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO kommt demzufolge nur dann in Betracht, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder jeder Lebenserfahrung stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig sind (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - ).

    Die Feststellungen im Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsmaßstäben des Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 6. September 1994, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die Folgen einer Entfernung aus dem Dienst, für die der Beamte im übrigen selbst verantwortlich ist, ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, Urteil vom 5. Oktober 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 1 D 6.94
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (z.B. Urteil vom 18. Januar 1995 - BVerwG 1 D 6.94 -).
  • BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93

    Disziplinarverfahren gegen einen Postobersekretär wegen dienstlicher Vergehen - …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Dieser Milderungsgrund setzt grundsätzlich voraus, daß die Briefberaubungen zu dem Zweck erfolgten, eine zur Tatzeit bestehende existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 72.93 -).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 1 D 21.88

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten durch die …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (z.B. Urteil vom 7. Februar 1989 - BVerwG 1 D 21.88 -).
  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 46.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Posthauptschaffner wegen dienstlicher Vergehen - …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schließt selbst eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Höchstmaßnahme dann nicht aus, wenn es sich um die Verletzung einer ganz einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Pflicht handelt, so daß sich ein Beamter, der dagegen verstößt, untragbar macht (vgl. Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 46.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.04.1995 - 1 D 46.94

    Postbeamter des mittleren Dienstes - Zueignung vereinnahmter Paketgebühren über …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94
    Auch der Hinweis des Beamten auf eine zur Tatzeit negative Lebensphase (Zerrüttung seiner Ehe) kann bei Zugriffsdelikten nicht zu einer milderen Bewertung führen (Urteil vom 11. April 1995 - BVerwG 1 D 46.94 -).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von …

    Eine Lösung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO kommt demzufolge nur dann in Betracht, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannte Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen in Widerspruch zu Denkgesetzen oder jeder Lebenserfahrung stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig sind (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - m.w.N.).

    Diese Bewertung entspricht auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des Senats, wonach Alkohol- und/oder Tablettensucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldfähigkeit des Betroffenen für die in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte in Frage stellt (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O., Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 - ).

  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines …

    Ferner kann auch der Hinweis des Beamten auf eine zur Tatzeit vorhanden gewesene negative Lebensphase (wirtschaftliche und familiäre Probleme nach dem Tod seines Vaters) bei Zugriffsdelikten nicht zu einer milderen Bewertung führen (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen - …

    Gleiches gilt im Hinblick auf die lange und unbeanstandete Dienstzeit, in der der Beamte zum Teil vorbildlichen Einsatz gezeigt hatte (vgl. dazu z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 -).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld - …

    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art - die ordnungsgemäße Zustellung und Abrechnung der Pakete ist Kernpflicht eines Paketzustellbeamten - weder eine lange, unbeanstandete Dienstzeit noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die ursprüngliche Wiedergutmachungsabsicht oder die nachträgliche Schadenswiedergutmachung - hierzu war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96

    Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß …

    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -), daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht noch die nachträgliche Schadenswiedergutmachung bzw. Wiedergutmachungsabsicht - zum Schadensausgleich war der Ruhestandsbeamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können.
  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …

    Auch der Hinweis des Beamten auf eine zur Tatzeit vorhanden gewesene "negative Lebensphase" (psychische Beeinträchtigung) kann bei Zugriffsdelikten nicht zu einer milderen Bewertung führen (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 -); im übrigen hatte der Sachverständige Dr. T. bei dem Beamten für die Tatzeit keine psychische Störung von Krankheitswert diagnostiziert und ihn als voll schuldfähig eingestuft.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96

    Veruntreuung dienstlich erlangter Gelder durch einen Postbeamten als schweres …

    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.), daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder die Unbescholtenheit des Beamten in straf- und disziplinarrechtlicher Hinsicht noch die nachträgliche Schadenswiedergutmachung - zum Schadensausgleich war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können.
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 3.96

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst und der Kürzung …

    Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit schließt die Höchstmaßnahme hier nicht aus, weil es sich um die Verletzung einer einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Kernpflicht handelte (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 -).
  • BVerwG, 09.01.1996 - 1 D 47.95

    Zugriff auf Nachnahmeanweisungsbeträge und Zahlungsanweisungsbeträge durch einen …

    Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit schließt die Höchstmaßnahme hier nicht aus, weil es sich um die Verletzung einer einfachen, immer wieder eingeübten und leicht einsehbaren Kernpflicht handelte (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 -).
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