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| BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Postbeamter im Zustelldienst - Unfallflucht mit einem Dienstkraftfahrzeug - Wiederholter Rückfall in die Alkoholabhängigkeit - Gehaltskürzung als angemessene Disziplinarmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 03.10.1985 - VI VL 24/85
- BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.04.1985 - 1 D 156.84
Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Beamter - Verkehrsunfallflucht - …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85
Zutreffend weist der Bundesdisziplinaranwalt auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 18. April 1985 - BVerwG 1 D 156.84 - (BVerwGE 76, 371) hin, wo ausgeführt ist:. - BVerwG, 06.02.1968 - I D 37.67
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85
Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113;Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - = ZBR 1980, 382 = BVerwG Dok.Ber.B 1980, 65 mit weiteren Nachweisen), regelmäßig Zeichen einer verantwortlungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat. - BVerwG, 12.12.1979 - 1 D 96.78
Auszug aus BVerwG, 21.07.1986 - 1 D 162.85
Eine Verkehrsunfallflucht ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 33, 113;Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 96.78 - = ZBR 1980, 382 = BVerwG Dok.Ber.B 1980, 65 mit weiteren Nachweisen), regelmäßig Zeichen einer verantwortlungslosen Haltung eines Kraftfahrers, der sich auf diese Weise nicht nur der Feststellung seiner Person und einer möglichen Bestrafung, sondern auch den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten entzieht und es darauf ankommen läßt, daß der Halter des beschädigten Fahrzeugs aus eigenen Mitteln den Schaden bezahlt, dessen Entstehung er nicht verschuldet hat.
- BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05
Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …
Der Umstand, dass es sich bei dem Beamten um einen Polizeibeamten handelt, geht zwar zu seinen Lasten; dass es nur um einen "Bagatellschaden" ging, lässt den Verstoß aber wiederum in einem milderen Licht erscheinen (vgl. auch Urteil vom 29. August 2001 - BVerwG 1 D 49.00 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 31 = ZBR 2002, 212; zur Trunkenheitsfahrt mit erheblichem Sachschaden eines Polizeihauptkommissars im BGS mit BGS-Führerschein vgl. auch Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 11.94 - zur Unfallflucht außerhalb des Dienstes im Rückfall: Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 6.84 - zur Unfallflucht im Dienst mit Dienstfahrzeug: Urteil vom 21. Juli 1986 - BVerwG 1 D 162.85 - DokBerB 1986, 277).
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