Rechtsprechung
| BVerwG, 12.01.1983 - 1 D 17.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten des mittleren Fernmeldedienstes wegen Einrichtung einer so genannten Schwarzschaltung und einer dadurch begangenen Gebührenhinterziehung - Langwieriges Vorenthalten einer Fernsprechanlage zur dienstlichen Nutzung - ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 21.12.1981 - XI VL 56/81
- BVerwG, 12.01.1983 - 1 D 17.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.05.1978 - 1 D 39.77
Hinterziehung von Fernsprechgebühren - Eigennützige Eingriffe - Vorliegen des …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1983 - 1 D 17.82
Wer auf diese Weise sich durch Hinterziehung einen materiellen Vorteil verschafft, verquickt individuelle Interessen mit den Geboten und Pflichten, die ihm sein Amt auferlegt (BVerwGE 63, 81 [BVerwG 24.05.1978 - 1 D 39/77]). - BVerwG, 10.12.1981 - 1 D 1.81
Postbeamter - Fernsprechapparate - Unerlaubte private Installation - …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1983 - 1 D 17.82
Bei der Bestimmung der hiernach, erforderlichen Disziplinarmaßnahme hat der Senat - worauf der Bundesdisziplinaranwalt in der Berufungsbegründung zu Recht hinweist - in Fällen der Gebührenhinterziehung auf seine Rechtsprechung zum Betrug verwiesen, den ein Beamter zum Nachteil des Dienstherrn begeht (Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 1 D 1.81 - [BVerwG Dok. Ber. B 1982, 63]), wenngleich ein gewichtiger Unterschied allein darin besteht, daß hier keine direkte Leistung des Dienstherrn zu Unrecht begehrt, sondern nur eine ohnedies vorhandene Einrichtung unter Einsparen des dafür an sich zu zahlenden Entgeltes benutzt wird.
- BVerwG, 12.12.1989 - 1 D 77.88
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten - Verletzung der gegenüber seinem …
Danach kommt bei unrichtigen Angaben in Anträgen auf aus dem Beamtenverhältnis fließende Unterstützungen grundsätzlich eine Gehaltskürzung, bei erschwerenden Umständen, etwa bei zusätzlicher Urkundenfälschung, die Dienstgradherabsetzung oder auch die Entfernung aus dem Dienst in Betracht (vgl. Urteile vom 11. Dezember 1986 - BVerwG 1 D 27.86 - vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 106.85 -; ferner BVerwG 1 D 10.76 ; BVerwG 1 D 32.76; BVerwG 1 D 35.77 ; BVerwG 1 D 45.77 ; BVerwG 1 D 21.78 ; BVerwG 1 D 72.79; BVerwG 1 D 6.80 ; BVerwG 1 D 71.80; BVerwG 1 D 87.80 ; BVerwG 1 D 103.81; BVerwG 1 D 119.81; BVerwG 1 D 13.82; BVerwG 1 D 17.82; BVerwG 1 D 32.82; BVerwG 1 D 21.83 ; BVerwG 1 D 25.83; BVerwG 1 D 55.83; BVerwG 1 D 152.84; BVerwG 1 D 176.84; BVerwG 1 D 112.85; BVerwG 1 D 124.85 ).
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