Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 17.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Postunterdrückung in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung - Beraubung eines Fangbriefes durch den Zusteller
Verfahrensgang
- BDiszG, 10.01.1990 - VIII VL 39/89
- BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 17.90
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.09.1970 - I D 18.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 17.90
Deshalb ist es unerheblich, ob der Beamtin die Rechtswohltat der Ausnahmeregelung einer spontanen, durch Versuchung hervorgerufenen einmaligen Augenblickstat schon für den Zeitpunkt der Öffnung des Briefes zukommt (BVerwGE 43, 125 f [BVerwG 04.09.1970 - I D 18/70]ür den Fall des § 18 BDO).
- BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 87.90
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 - Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 - Urteil vom 19. März 1991 - BVerwG 1 D 49.90 - Urteil vom 6. Februar 1991 - BVerwG 1 D 36.90 - Urteil vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 - Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 06.02.1991 - 1 D 36.90
Strafbarkeit wegen Verletzung des Postgeheimnisses in Tateinheit mit …
Wer diese für das an Effektivität und Sparsamkeit orientierte Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßliche Vertrauensgrundlage durch eigennütziges Handeln zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, zuletzt unter anderem Urteile vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 - mit weiteren Nachweisen und vom 27. November 1990 - BVerwG 1 D 17.90 -).
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