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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2772
BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93 (https://dejure.org/1994,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 1 D 17.93 (https://dejure.org/1994,2772)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 1 D 17.93 (https://dejure.org/1994,2772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer vorübergehenden Verwendung eingezahlter Postspareinlagen für eigennützige Zwecke durch einen Kassenbeamten der Deutschen Bundespost - Anforderungen an die Durchführung eines Disziplinarverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 93
  • NVwZ 1996, 184
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (vgl. dazu Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 = RiA 1988, 193 = ZBR 1988, 323 = NVwZ 1989, 467 = DÖD 1988, 215>; ferner Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217 = BayVBl 1992, 152 = BVerwG Dok.Ber.

    Für die Annahme des Milderungsgrundes wird in der Rechtsprechung ferner verlangt, daß der Beamte bei der Entnahme der Gelder aus seiner Sicht in der Lage gewesen sein muß, den Schaden alsbald wieder auszugleichen (BVerwGE 86, 1 ; 93, 38 ).

    In einem solchen Fall, in dem die Wiedergutmachung auf einem zufälligen Umstand beruht, kann es fraglich sein, ob ein Schadensausgleich unter solchen Umständen eine günstigere Bewertung der Persönlichkeit eines Beamten zuläßt (vgl. auch Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - BVerwGE 86, 1 : Der Beamte war aufgrund eines Geldgeschenks seiner Tante zur Wiedergutmachung in der Lage; allerdings war dieses Geldgeschenk nicht unverhofft, weil ihm seine Tante bereits früher durch Geldgeschenke geholfen hatte).

    Der Senat modifiziert insoweit seine bisherige Rechtsprechung zu den Grenzen für die Annahme des Milderungsgrundes der Wiedergutmachung (vgl. dazu insbesondere Urteile vom 8. März 1988 a.a.O. und vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 -).

    Ein solcher Beamter läßt damit Persönlichkeitselemente erkennen, die in einem solchen Ausmaß einer günstigeren Beurteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalls oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen (vgl. Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - BVerwGE 86, 1 ).

  • BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90

    Beamtenrecht - Milderungsgrund der Widergutmachung - Entdeckungsgefahr

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Geld vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (vgl. dazu Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 = RiA 1988, 193 = ZBR 1988, 323 = NVwZ 1989, 467 = DÖD 1988, 215>; ferner Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217 = BayVBl 1992, 152 = BVerwG Dok.Ber.

    Die hier vertretene Auffassung wird durch die Rechtsprechung zu den Fällen bestätigt, in denen der Beamte die Wiedergutmachung in die Wege geleitet, aber zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat noch nicht endgültig abgeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1991 a.a.O.).

    Für die Annahme des Milderungsgrundes wird in der Rechtsprechung ferner verlangt, daß der Beamte bei der Entnahme der Gelder aus seiner Sicht in der Lage gewesen sein muß, den Schaden alsbald wieder auszugleichen (BVerwGE 86, 1 ; 93, 38 ).

  • BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Wer dieses für den geordneten Ablauf der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 22. November 1993 - BVerwG 1 D 57.92 - ).

    Das erhebliche Eigengewicht der zusätzlichen Pflichtverletzung als Merkmal zur Begrenzung des Milderungsgrundes tritt an die Stelle der bisher zu erfüllenden Voraussetzung, daß der Beamte kein zusätzliches Unrecht mit dem Ziel der Ermöglichung oder der Verschleierung der Tat begangen hat (vgl. zuletzt Urteil vom 22. November 1993 a.a.O.).

    Die Bedeutung und Aufgabe dieses Abgrenzungsmerkmals kommen durch die in der bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 22. November 1993 a.a.O.) verwendete Formulierung, daß der Täter kein zusätzliches Unrecht mit dem Ziel der Ermöglichung oder der Verschleierung der Tat begangen haben darf, nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Der Senat sieht deshalb im Anschluß an bisherige Entscheidungen (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 -, in dem bereits Wertungsgesichtspunkte insoweit zum Ausdruck kommen, als in der Vernichtung der Paketkarte kein so belastendes Fehlverhalten gesehen wird, daß der Milderungsgrund der Wiedergutmachung nicht mehr anzuerkennen wäre; Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <NJW 1994, 210 = BVerwG Dok.Ber. B 1993, 119>) das maßgebliche Kriterium für den Ausschluß des Milderungsgrundes in dem erheblichen Eigengewicht der zusätzlichen Verfehlung.

    Im Urteil vom 24. November 1992 a.a.O. ist bereits darauf abgestellt worden, daß der Milderungsgrund beim Zugriff auf geringe Geldbeträge durch bloße Begleitdelikte, wie z.B. das Zurückhalten der Abrechnungsunterlagen oder deren falsches Ausfüllen oder Verfälschen, denen selbst kein erhebliches Eigengewicht zukommt, nicht ausgeschlossen wird.

  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 D 26.92

    Dienstpflichtwidriges Verhalten eines Kassenbeamten der Deutschen Bundespost - …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Die Annahme des Milderungsgrundes scheitert nicht an dem Umstand, daß der Beamte den Zinsverlust in Höhe von insgesamt 20, 41 DM, der den Postsparern durch die verspätete Verbuchung ihrer Einzahlungen in den Tageslisten und durch die Angabe eines späteren Datums auf den Einzahlungsscheinen entstanden ist, nicht vor Tatentdeckung rückgängig gemacht hat (vgl. auch Urteil vom 20. Januar 1993 - BVerwG 1 D 26.92 -, wo der Senat diese Frage noch offengelassen hat).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 20. Januar 1993 - BVerwG 1 D 26.92 - zugrundelag.

  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Der Senat modifiziert insoweit seine bisherige Rechtsprechung zu den Grenzen für die Annahme des Milderungsgrundes der Wiedergutmachung (…vgl. dazu insbesondere Urteile vom 8. März 1988 a.a.O. und vom 9. Mai 1990 - BVerwG 1 D 81.89 -).
  • BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Der Senat sieht deshalb im Anschluß an bisherige Entscheidungen (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 13.91 -, in dem bereits Wertungsgesichtspunkte insoweit zum Ausdruck kommen, als in der Vernichtung der Paketkarte kein so belastendes Fehlverhalten gesehen wird, daß der Milderungsgrund der Wiedergutmachung nicht mehr anzuerkennen wäre; Urteil vom 24. November 1992 - BVerwG 1 D 66.91 - <NJW 1994, 210 = BVerwG Dok.Ber. B 1993, 119>) das maßgebliche Kriterium für den Ausschluß des Milderungsgrundes in dem erheblichen Eigengewicht der zusätzlichen Verfehlung.
  • BVerwG, 24.10.1990 - 1 D 76.89

    Vorübergehende Verwendung des dem Beamten anvertrauten Geldes für eigene Zwecke - …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 17.93
    Die Wiedergutmachung erfolgte letztlich auch aus eigenen Mitteln und nicht aus erneut zurückbehaltenen Beträgen, was einer Schadenswiedergutmachung entgegenstehen könnte (vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 76.89 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr …

    Rn. 174 vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 2001 - 1 D 69.99 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 25, vom 10. November 1998 - 1 D 103.97 -, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 19, vom 28. Mai 1997 - 1 D 74.96 -, NVwZ-RR 1998, 506, und vom 16. März 1994 - 1 D 17.93 -, BVerwGE 103, 93,.
  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 -, BVerwG DokBer B 1994, 189 = BVerwGE 103, 93 = NVwZ 1996, 184 DÖD 1994, 231 m.w.N.; Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 18.94 -, DVBl 1995, 616 = BVerwGE 103, 164 = BVerwG DokBer B 1995, 35 = ZBR 1995, 73 = DÖV 1995, 286 = NVwZ 1995, 603 = DÖD 1995, 164).

    Diese innere Einstellung, die eine positive Beurteilung rechtfertigt, kommt auch dann hinreichend deutlich zum Ausdruck, wenn - wie hier - der Beamte zum Zeitpunkt der Entdeckung zwar objektiv nicht den gesamten Schaden wiedergutgemacht hat, hiervon jedoch irrtümlich ausgeht (zur Anerkennung des Milderungsgrundes in Fällen der Entdeckung vor Abschluß der Wiedergutmachung vgl. auch Urteil vom 16. März 1994 a.a.O.;… Urteil vom 5. Februar 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94

    Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher …

    Weitere Voraussetzung des Milderungsgrundes ist es, daß der Beamte im Zusammenhang mit den Zugriffshandlungen keine zusätzlichen Pflichtverletzungen mit erheblichem Eigengewicht begangen hat (Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 17.93 - ).

    Dieser Zusammenhang spricht dagegen, der Angabe der falschen Daten ein erhebliches disziplinares Eigengewicht zuzumessen, zumal keine Hinweise dafür ersichtlich sind, daß den Gläubigern oder Schuldnern über die verspätete Abrechnung hinaus durch die Eintragung der falschen Daten erhebliche Rechtsnachteile entstanden sind (vgl. Urteil vom 16. März 1994, a.a.O.).

    Denn nicht nur für die im Zusammenhang mit den Zugriffshandlungen begangenen Pflichtverletzungen (hierzu Urteil vom 16. März 1994, a.a.O.), sondern auch für die Frage der Bescholtenheit gilt, daß nur solche Pflichtverletzungen oder sonstige Umstände den Milderungsgrund ausschließen, die so gewichtig sind, daß trotz des Vorliegens der übrigen Voraussetzungen des Milderungsgrundes das Vertrauensverhältnis als zerstört anzusehen ist.

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