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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1970 - I D 18.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,786
BVerwG, 04.09.1970 - I D 18.70 (https://dejure.org/1970,786)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1970 - I D 18.70 (https://dejure.org/1970,786)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1970 - I D 18.70 (https://dejure.org/1970,786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 03.11.1971 - I D 30.71

    Rechtsmittel

    Bei einer auf das Disziplinarmaß beschränkten Berufung werden die Feststellungen über den Zeitpunkt des konkreten Tatentschlusses unangreifbar (vgl. I D 18.70).

    Denn die Feststellung des Zeitpunkts des konkreten Tatentschlusses gehört zu den tragenden Feststellungen eines Urteils, wie der Senat zur Frage der Bindung eines Disziplinargerichts an die Tat- und Schuldfeststellungen eines strafgerichtlichen Urteils bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 4. September 1970 - I D 18.70 - Dok.Ber. 1971, 3873).

  • BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05

    Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …

    Zu den bindenden Feststellungen gehören die zum konkreten historischen Vorgang getroffenen, mit denen die Verletzungshandlung in Bezug auf den Tatbestand des angenommenen Pflichtenverstoßes gekennzeichnet wird, z.B. zur Frage der Eigennützigkeit (s. § 54 Satz 2 BBG; vgl. auch Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 ), zur Anzahl der Teilakte oder des Zeitpunkts auch des Tatentschlusses (Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG 1 D 18.70 - BVerwGE 43, 125) und die Feststellungen zur Form des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
  • BVerwG, 07.12.1983 - 1 D 32.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz der Unterdrückung einer Postsendung - …

    Die Feststellung zum Zeitpunkt des Tatgeschehens aber gehört zur Tatfrage (…Claussen/Janzen, a.a.O. § 82 Rz 7 a; BVerwGE 43, 125 [BVerwG 04.09.1970 - I D 18/70] [126]).
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 17.90

    Strafbarkeit wegen Postunterdrückung in Tateinheit mit veruntreuender …

    Deshalb ist es unerheblich, ob der Beamtin die Rechtswohltat der Ausnahmeregelung einer spontanen, durch Versuchung hervorgerufenen einmaligen Augenblickstat schon für den Zeitpunkt der Öffnung des Briefes zukommt (BVerwGE 43, 125 f [BVerwG 04.09.1970 - I D 18/70]ür den Fall des § 18 BDO).
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