Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1979 - 1 D 18.78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 63, 253
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 20.04.1979 - 1 D 40.78 Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an den ihm amtlich anvertrauten Geldern vergreift, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 33, 16 [BVerwG 11.05.1967 - I D 5/67]; BVerwG Dok.Ber. B 1975, 145;Urteile vom 2. März 1978 - BVerwG 1 D 62.77 -, 18. Juli 1978 - BVerwG 1 D 51.77 - und22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 -).
Dies gilt allerdings nur für die Fälle, in denen der Beamte befugt ist, Geld bei der von ihm selbst geführten Kasse abzuheben (vgl.Urteil vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 -).
- BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 72.93
Disziplinarverfahren gegen einen Postobersekretär wegen dienstlicher Vergehen - …
Zutreffend hat das Bundesdisziplinargericht die Pflichtverletzung des Beamten disziplinar als Zugriff gewertet und den Anknüpfungspunkt nicht im Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gesehen, bei dem es keine Regelrechtsprechung gibt, wenn ein Beamter - wie hier - berechtigt ist, gegen Hingabe gedeckter Schecks Geld aus der ihm anvertrauten Kasse für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (stRspr seit der Entscheidung vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 - <BVerwGE 63, 253>). - BVerwG, 08.10.1991 - 1 D 13.91
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen
- BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88
Beamtenrecht - Gehaltsabhebung - Verbotswidrige Auszahlung - Disziplinarmaß
Jedoch ist ein Beamter, der unter Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gegen ungedeckte Gehaltsschecks der von ihm selbst verwalteten Kasse Geld entnimmt, jedenfalls dann wie bei einer Amtsunterschlagung grundsätzlich für den öffentlichen Dienst untragbar, wenn er auch bei Hingabe gedeckter Schecks zur Entnahme von Bargeld aus der selbstverwalteten Kasse im Gehaltsabhebungsverfahren nicht befugt gewesen wäre (BVerwGE 63, 253). - BVerwG, 06.12.1983 - 1 D 30.83
Überziehung des eigenen Gehaltskontos durch einen Schalterbeamten der Bundespost …
Von diesem ihm grundsätzlich zustehenden Recht hat er hier, wenn auch unter Überziehung seines Gehaltskontos und des Dispositionskredits, Gebrauch gemacht (vgl. hierzu BVerwGE 63, 253). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 25.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats jedenfalls dann der Fall, wenn der Beamte, wie hier, nicht einmal gegen Hingabe gedeckter Schecks befugt war, der von ihm selbst verwalteten amtlichen Kasse Geld zu entnehmen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 - <BVerwGE 63, 253> sowie Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - <DÖD 1989, 262 = ZBR 1989, 373>). - BVerwG, 28.05.1991 - 1 D 3.91
Kassenbeamtin der Deutschen Bundespost - Hingabe ungedeckter Schecks an …
Der Beamte muß grundsätzlich berechtigt sein, gegen Hingabe gedeckter Schecks aus der ihm anvertrauten Kasse Geld für eigene Zwecke an sich auszuzahlen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 63, 253 und BVerwGE 86, 51). - BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 89.84
Fortgesetzte Einlösung ungedeckter Gehaltsschecks an der selbst geführten …
Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 - (BVerwGE 63, 253) zum Ausdruck gebracht hat, unterscheidet sich die Geldentnahme eines Beamten aus der von ihm geführten Schalterkasse gegen Einlage eines ungedeckten Gehaltsschecks jedenfalls dann disziplinarrechtlich nicht vom Zugriff auf dienstlich verwaltete Kassengelder, wenn auch gegen Einlage gedeckter Schecks die Entnahme nicht zulässig gewesen wäre. - BVerwG, 26.06.1985 - 1 D 149.84
Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Postbeamten als Dienstpflichtverstoß …
Ein Beamter, der unter Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gegen ungedeckte Gehaltsschecks der von ihm selbst verwalteten Kasse Geld entnimmt, ist jedenfalls dann wie bei einer Amtsunterschlagung grundsätzlich für den öffentlichen Dienst untragbar, wenn er auch bei Hingabe gedeckter Schecks zur Entnahme von Bargeld aus der selbstverwalteten Kasse im Gehaltsabhebungsverfahren nicht befugt gewesen wäre (BVerwGE 63, 253). - BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 29.86
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten
Nur in diesem Fall stellte sich sein Verhalten nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht als Amtsunterschlagung, sondern als Mißbrauch des Gehaltabhebungsverfahrens dar (BVerwGE 63, 253 und Urteil vom 26. Juni 1985 - BVerwG I D 89.84 -). - BVerwG, 09.09.1982 - 1 DB 21.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.10.1979 - 1 D 95.78
Rechtsmittel
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