Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Bundespost im Bereich des Telefonwesens wegen des mehrfachen Entwendens hochwertiger Telefonapparate
Verfahrensgang
- BDiszG, 17.11.1998 - VIII VL 45/97
- BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Dabei hat sich die Überprüfung durch das Berufungsgericht grundsätzlich auf alle Anschuldigungspunkte zu erstrecken, einschließlich derjenigen, in denen erstinstanzlich eine Freistellung erfolgt ist (vgl. Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - <BVerwGE 63, 353 [BVerwG 25.03.1980 - BVerwG 1 D 14.79]>). - BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96
Dienstvergehen eines Ruhestandsbeamten in Gestalt einer Veruntreuung von Geldern …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats nehmen an der gesetzlich vorgeschriebenen Bindungswirkung auch Strafurteile teil, die in abgekürzter Fassung abgesetzt worden sind und nur auf die zugelassene Anklage verweisen (Urteil vom 4. März 1998 - BVerwG 1 D 52.96 -). - BVerwG, 11.03.1981 - 1 D 54.80
Verwaltung des Amts uneigennützig und nach bestem Gewissen - Disziplinarmaßnahme …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Die Verwendung des Begriffs "Entwendung" enthält keinen Rechtsbegriff, sondern stellt die tatsächliche Umschreibung für einen Diebstahl dar (Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 1 D 54.80 - ).
- BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98
Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist jedoch eine Beschränkung des Verhandlungsstoffs im Falle einer unbeschränkten Berufung ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten dann zulässig, wenn bereits einzelne festgestellte Pflichtverletzungen die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigen und auch die gerichtlichen Nebenentscheidungen eine vollständige Prüfung der angeschuldigten Sachverhalte nicht erforderlich machen (vgl. Urteil vom 1. September 1999 - BVerwG 1 D 2.98 - m.w. Rechtsprechungsnachweisen). - BVerwG, 10.01.1996 - 1 D 35.95
Unterschlagung eines Beamten zum Nachteil seines Dienstherrn als Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Liegen diese qualifizierenden Umstände nicht vor, kommt es ähnlich wie beim Betrug zum Nachteil des Dienstherrn auf die besonderen Merkmale des Einzelfalles, auf die Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände an, um entscheiden zu können, ob auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist oder ob noch mit einer unterhalb der Entfernung aus dem Dienst liegenden Disziplinarmaßnahme auszukommen ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 61.94 - Urteil vom 10. Januar 1996 - BVerwG 1 D 35.95 -). - BVerwG, 08.08.1995 - 1 D 61.94
Entfernung aus dem Dienst trotz vorläufiger Weiterbeschäftigung nach …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99
Liegen diese qualifizierenden Umstände nicht vor, kommt es ähnlich wie beim Betrug zum Nachteil des Dienstherrn auf die besonderen Merkmale des Einzelfalles, auf die Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände an, um entscheiden zu können, ob auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist oder ob noch mit einer unterhalb der Entfernung aus dem Dienst liegenden Disziplinarmaßnahme auszukommen ist (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 8. August 1995 - BVerwG 1 D 61.94 - Urteil vom 10. Januar 1996 - BVerwG 1 D 35.95 -).
- BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99
Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf …
Eine Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen ist nach der Rechtsprechung des Senats ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig bzw. in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 18.99). - VG Meiningen, 30.09.2003 - 6 D 60002/03
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Bürgermeister; …
Eine Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum früheren Recht (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BDO) ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig bzw. in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (BVerwG, U. v. 29.11.2000, 1 D 13/99, BVerwGE 112, 243; U. v. 30.08.2000, 1 D 18/99; U. v. 12.02.2003, 2 WD 8.02, Dok.Ber. 2003, 225 zum Wehrrecht). - BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00
Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der …
Erst nach Abwägung aller für und gegen den Beamten sprechenden Umstände lässt sich bestimmen, ob - wegen der Schwere der Verfehlungen - auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist oder die Verhängung einer milderen Maßnahme ausreicht (…vgl. z.B. Urteil vom 8. August 1995, a.a.O.; Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 18.99 -). - VG Meiningen, 25.11.2008 - 6 D 60001/05
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Vorteilsnahme eines kommunalen Wahlbeamten u. …
Eine Lösung von tatsächlichen Urteilsfeststellungen des Strafgerichts ist nur ausnahmsweise und unter eng begrenzten Voraussetzungen dann möglich, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig bzw. in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (BVerwG, U. v. 29.11.2000 - 1 D 13/99 -, BVerwGE 112, 243; U. v. 30.08.2000 - 1 D 18/99 - U. v. 12.02.2003 - 2 WD 8.02 -, Dok.Ber. 2003, 225 zum Wehrrecht). - BVerwG, 03.09.2003 - 1 D 4.03 Ebenso wurde ein technischer Fernmeldebeamter, der Telefonapparate im Wert von über 8 300 DM entwendete, aus dem Dienst entfernt (Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 18.99 -).
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