Rechtsprechung
| BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 19.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines vorsätzlichen Verstoßes eines Beamten gegen die Kantinenrichtlinien der Deutschen Bundespost - Gehaltskürzung als mögliche disziplinare Reaktion - Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung - Begründung einer Verpflichtung des Dienstherrn mit dem ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.01.1980 - VIII VL 21/79
- BVerwG, 13.05.1981 - 1 D 19.80
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 20.05.1999 - 1 DB 22.98
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamten - …
Darüber hinaus stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine übliche, Vorgesetzten nicht verborgen gebliebene, unwidersprochen hingenommene Verwaltungspraxis einen der Übung entsprechend Handelnden gemeinhin von persönlicher Schuld frei, sofern der Vorwurf eines objektiv weisungswidrigen Handelns - hier eines ungenehmigten Fernbleibens - berechtigt sein sollte (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 - Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 - vgl. auch Urteil vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 91.97 - zur aufgrund mangelnder Dienstaufsicht verursachten Unkenntnis des Dienstvorgesetzten von einer vorschriftswidrigen Verwaltungspraxis). - BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93
Mehrfaches eigenmächtiges und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als …
Die Grenzen erteilter Anordnungen oder allgemeiner Richtlinien können durch eine Verwaltungsübung überlagert werden (vgl. Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -). - BVerwG, 30.06.1994 - 1 D 13.92
Beamter der Arbeitsverwaltung im gehobenen Dienst - Verletzung der Pflicht zur …
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, daß ein Handeln gemäß einer Verwaltungspraxis, die den Vorgesetzten kaum verborgen geblieben ist oder unwidersprochen hingenommen wird, einen Beamten von Schuld freistellen kann (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 -, Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -), es ist jedoch nicht zutreffend, daß eine derartige Verwaltungspraxis beim Arbeitsamt R. bestand. - BVerwG, 13.10.1998 - 1 D 91.97
Entwendung von vorschriftswidrig gelagerten ausländischen Münzen durch einen …
Eine übliche, Vorgesetzten nicht verborgen gebliebene, unwidersprochen hingenommene unkorrekte Verwaltungspraxis kann, einen der Übung entsprechend handelnden Verwaltungsbediensteten von persönlicher Schuld freistellen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1981 - BVerwG 1 D 19.80 -, Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 1 D 47.93 -).
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