Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1988 - 1 D 19.87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 23.08.1988 - 1 D 16.88
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Ungedeckter Gehaltsscheck - Bargeldentnahme
Die vom Bundesdisziplinaranwalt zur Stützung seines Antrags auf Zurückweisung der Berufung herangezogene Entscheidung des Senats vom 26. Januar 1988 - BVerwG 1 D 19.87 - ist nicht einschlägig, weil der Sachverhalt nicht vergleichbar ist. - BVerwG, 22.07.1992 - 1 D 61.91
Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Zugriffsdelikts - Erfordernis der …
Wer die für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung danach unerläßliche Vertrauensgrundlage zerstört, muß - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (§ 2 Abs. 1 BBG), entsprechend inhaltlich ausgestaltet und ohne gegenseitiges Vertrauen nicht denkbar ist (Urteil vom 26. Januar 1988 - BVerwG 1 D 19.87 -). - BVerwG, 26.04.1994 - 1 D 23.93
Maßnahmebemessung im Disziplinarverfahren - Abgrenzung des Fehlverhaltens beim …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung wiederholt das Verhalten eines Beamten, der Geld aus der Kasse gegen Hingabe eines Schecks entnommen, den Scheck aber (nach Durchführung einer Prüfung) aus dem Kassenbestand entwendete, dem Zugriff auf amtlich anvertraute Gegenstände gleichgestellt (Urteil vom 26. Januar 1988 - BVerwG 1 D 19.87 - Urteil vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 D 61.91 - ). - BVerwG, 12.07.1988 - 1 D 148.87 Auch deren Gewicht ist jedoch keineswegs gering, wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. zum Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahren Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 128.86 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 26. Januar 1988 - BVerwG 1 D 19.87 - und zur Urkundenfälschung von Postbeamten Urteile vom 19. März 1986 - BVerwG 1 D 133.85 - und vom 14. Juni 1988 - BVerwG 1 D 79.87 -).
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