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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1988 - 1 D 19.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8560
BVerwG, 22.11.1988 - 1 D 19.88 (https://dejure.org/1988,8560)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1988 - 1 D 19.88 (https://dejure.org/1988,8560)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1988 - 1 D 19.88 (https://dejure.org/1988,8560)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1988 - 1 D 4.88

    Begehung eines Dienstvergehens durch einen Fahrdienstleiter der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 1 D 19.88
    Wer durch schuldhaftes Fehlverhalten die Vertrauensgrundlage zerstört, die für ein an Effektivität und Sparsamkeit ausgerichtetes Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßlich ist, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 73.87 - und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 -).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 73.87

    Zurückweisung einer Revision - Verletzung der Pflichten eines Zugbegleiters - …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1988 - 1 D 19.88
    Wer durch schuldhaftes Fehlverhalten die Vertrauensgrundlage zerstört, die für ein an Effektivität und Sparsamkeit ausgerichtetes Funktionieren des öffentlichen Dienstes unerläßlich ist, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteile vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 73.87 - und vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 -).
  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …

    Wer diese für den geordneten Bahnbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr zur Manipulation mit Blankofahrkarten und Veruntreuung von Fahrgeldeinnahmen, z.B. Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 22.83 - Urteil vom 11. Juni 1985 - BVerwG 1 D 157.84 - Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 1 D 19.88 - vgl. auch Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 1 D 70.90 -).
  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 59.88
    Wer diese für das Funktionieren des Öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch eigene Schuld zerstört, muß daher - und das ist in allen Verwaltungszweigen bekannt - mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen, das ausdrücklich als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis bezeichnet (§ 2 Abs. 1 BBG) und entsprechend inhaltlich ausgestaltet ist (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 1 D 19.88 -).
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