Rechtsprechung
| BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung erheblicher Vorbelastungen
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.01.1993 - XVI VL 40/92
- BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Es liegt damit mittelbare Beschaffungskriminalität vor, die ein planmäßiges Vorgehen erforderlich macht und damit in aller Regel willensabhängige Steuerungsfähigkeit erkennen läßt, wie sie auch im vorliegenden Fall in der Form uneingeschränkter Schuldfähigkeit festgestellt worden ist (s. z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 -). - BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 68.91
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst auf Grund eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Auch der Milderungsgrund einer unausweichlichen wirtschaftlichen Notlage ist nicht gegeben, weil sich der Geldmangel vor allem aus der Beschaffung von Drogen sowie aus Spielschulden ergab und der Zugriff auf amtliche Gelder nicht der Linderung existentieller Not, sondern der Suchtbefriedigung diente (s. Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 68.91 - m.w.N.). - BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Dabei ist wesentlich, daß es sich bei einem solchen Schock regelmäßig um einen vorübergehenden Zustand handelt (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - m.w.N.).
- BVerwG, 10.08.1993 - 1 D 51.92
Veruntreuung eines Nachnahmebetrages - Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, Kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -, Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -). - BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Unterschlagen der ihm amtlich …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, Kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -, Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -). - BVerwG, 28.05.1990 - 1 D 77.89
Voraussetzungen für das Eingreifen von Milderungsgründen - Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Schließlich kann auch die vom Beamten behauptete Überwindung einer negativen Lebensphase durch nunmehr suchtabstinentes Verhalten an der Feststellung völliger Vertrauenszerstörung durch den Zugriff auf amtlich anvertraute Gelder nichts ändern (stRspr z.B. Urteil vom 28. Mai 1990 - BVerwG 1 D 77.89 -).
- BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei …
Die Feststellungen in dem Strafurteil zur subjektiven Tatseite entsprechen im übrigen auch den Rechtsprechungsgrundsätzen des erkennenden Senats, wonach Alkohol- oder Spielsucht für sich allein grundsätzlich nicht die Schuldunfähigkeit des Betroffenen bezüglich der in diesem Zustand begangenen Eigentumsdelikte zur Folge haben und selbst mittelbare Beschaffungskriminalität eines Suchtkranken dessen Verantwortlichkeit in der Regel unberührt läßt (vgl. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - , Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 -, Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -). - BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 43.94
Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbediensteten als schweres …
Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit oder in extremen Ausnahmefällen gar Schuldunfähigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder die Tat im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 - ; Urteil vom 8. September 1993 - BVerwG 1 D 20.93 - Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 74.92 -).
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