Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als Diszipilarmaßnahme - Versagen eines Beamten im Kernbereich der ihm obliegenden Dienstpflichten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Disziplinarrecht - Angemessenheit einer Diszipilarmaßnahme
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.01.1994 - XIII VL 22/93
- BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.04.1995 - 1 D 62.94
Spielsucht pathologischer Natur als Grund für eine erhebliche Minderung der …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Der Senat hat es insbesondere abgelehnt, bei Dienstvergehen, die - wie hier - grundsätzlich zur Verhängung der Höchstmaßnahme führen, die weitere Tragbarkeit eines Beamten aus dem Zusammenwirken von Bestandteilen mehrerer anerkannter Milderungsgründe, also aus einer Kumulation verschiedener Umstände, die jeder für sich ein Verbleiben im Dienst nicht rechtfertigen würden, festzustellen (Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.).Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, siehe u.a. Urteil vom 12. April 1995 - BVerwG 1 D 62.94 - m.w.N.).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Unter diesen Umständen geschah die Offenbarung der Tat nicht freiwillig (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - und Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 38.94 -). - BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Gerade im Massenbetrieb der Brief- und Paketzustellung, der effektiven Kontrollmöglichkeiten nicht zugänglich ist und daher weitgehend vom Vertrauen des Dienstherrn in die Integrität seiner dort tätigen Bediensteten geprägt wird, kann im Falle eines Zugriffs auf diese Beförderungsgüter von einem Rest an noch vorhandenem Vertrauen nur dann ausgegangen werden, wenn der Beamte Persönlichkeitselemente offenbart, die in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Ausmaß einer günstigeren Beurteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalls oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 [BVerwG 08.03.1988 - 1 D 69/87]>).
- BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90
Beamtenrecht - Milderungsgrund der Widergutmachung - Entdeckungsgefahr
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Dies setzt hier voraus, daß der Beamte noch vor Entdeckung der Tat seine Verfehlung durch Wiedergutmachung freiwillig rückgängig macht oder wenigstens offenbart, das heißt für Außenstehende objektiv erkennbar von seiner Verfehlung aus eigenem Antrieb Abstand nimmt (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38>). - BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 37.94
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Aber auch der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung seines Verhaltens vor Entdeckung der Tat (vgl. u.a. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 37.94 - m.w.N.) kann dem Beamten nicht zugebilligt werden. - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 56.91
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 56.91 - m.w.N.). - BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Dienstgradherabsetzung eines Postbeamten im Paketschalterdienst - Vorübergehende …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Die Voraussetzungen des Milderungsgrundes der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens vor Tatentdeckung (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 - m.w.N.) liegen schon deshalb nicht vor, weil bei Aufdeckung des Fehlverhaltens am 16. April 1992 noch 345, 30 DM an veruntreuten Nachnahmebeträgen einschließlich Paketzustellentgelt offenstanden. - BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 38.94
Wiederholte dienstrechtliche Vergehen eines Postbeamten bei Diestleistungen per …
Auszug aus BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Unter diesen Umständen geschah die Offenbarung der Tat nicht freiwillig (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - und Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 38.94 -).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von …
Sie können jederzeit geändert werden, ohne daß dies objektiv feststellbar ist (Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld - …
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art - die ordnungsgemäße Zustellung und Abrechnung der Pakete ist Kernpflicht eines Paketzustellbeamten - weder eine lange, unbeanstandete Dienstzeit noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die ursprüngliche Wiedergutmachungsabsicht oder die nachträgliche Schadenswiedergutmachung - hierzu war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 17.04.1996 - 1 D 54.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Schalterbeamten der Post - Disziplinarmaßnahme …
Das Erfordernis der Rechtssicherheit und einer ausreichenden Objektivierbarkeit bei der Anwendung des genannten Milderungsgrundes gebietet es, dessen Anerkennung nicht von Absichtserklärungen, sondern von der Erfüllung objektiver und damit überprüfbarer Kriterien abhängig zu machen (Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -).
- BVerwG, 23.09.1997 - 1 D 76.96
Entnahme von Bargeld aus Einschreibebriefen durch einen Postbeamten - Verstoß …
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -), daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht noch die nachträgliche Schadenswiedergutmachung bzw. Wiedergutmachungsabsicht - zum Schadensausgleich war der Ruhestandsbeamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können. - BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn - …
Der Senat hat zum Milderungsgrund der Wiedergutmachung betont, daß das Erfordernis der Rechtssicherheit und einer ausreichenden Objektivierbarkeit bei der Anwendung des Milderungsgrundes es gebieten, dessen Anwendung von der Erfüllung objektiver und damit überprüfbarer Kriterien abhängig zu machen (Urteil vom 17. April 1996 - BVerwG 1 D 54.95 - Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 27.97
Aberkennung des Ruhegehalts eines sich nicht mehr im Dienst befindenden Beamten …
Sie kann jederzeit geändert werden, ohne daß dies objektiv feststellbar ist (Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung …
Sie können jederzeit geändert werden, ohne daß dies objektiv feststellbar ist (Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 12.06.2002 - 1 D 29.01
Unterschlagung von zahlreichen eingezogenen Nachnahmebeträgen durch einen …
Sie können jederzeit geändert werden, ohne dass dies objektiv feststellbar ist (Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines …
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann grundsätzlich nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 - m.w.N.). - BVerwG, 11.10.1995 - 1 D 11.95
Präjudizielle Bedeutung eines Strafurteils für die Bemessung einer …
Im Innern bestehende Absichten sind nicht nachweisbar und können jederzeit geändert werden, ohne daß dies objektiv feststellbar ist (vgl. Urteil vom 11. Juli 1995 - BVerwG 1 D 20.94 -). - BVerwG, 09.01.1996 - 1 D 47.95
Zugriff auf Nachnahmeanweisungsbeträge und Zahlungsanweisungsbeträge durch einen …
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