Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 21.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung aus dem Dienst auf Grund fortgesetzter Unterschlagung von Münzen aus Fernsprechautomaten - Zugriff auf Postvermögen als Dienstvergehen - Notwendigkeit der Kontrolle Bediensteter - Aberkennung des Ruhegehalts bei nach der Tat in den Ruhestand versetzten Beamten ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 10.02.1982 - IX VL 88/81
- BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 21.82
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.09.1981 - 1 D 77.80
Bestimmung der Pflicht des Beamten zu uneigennütziger und gewissenhafter …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 21.82
Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei der Wegnahme von Geld aus Münzfernsprechern durch für deren Abrechnung zuständige Beamte regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 1 D 52.80 -, vom 8. Juli 1981 - BVerwG 1 D 68.80 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 D 77.80 -). - BVerwG, 08.07.1981 - 1 D 68.80
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit als Milderungsgrund - Dienstvergehen eines …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 21.82
Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei der Wegnahme von Geld aus Münzfernsprechern durch für deren Abrechnung zuständige Beamte regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 1 D 52.80 -, vom 8. Juli 1981 - BVerwG 1 D 68.80 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 D 77.80 -). - BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 52.80
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 21.82
Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei der Wegnahme von Geld aus Münzfernsprechern durch für deren Abrechnung zuständige Beamte regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteile vom 24. Juni 1981 - BVerwG 1 D 52.80 -, vom 8. Juli 1981 - BVerwG 1 D 68.80 - und vom 30. September 1981 - BVerwG 1 D 77.80 -).
- BVerwG, 11.10.2000 - 1 D 50.99
Nach Antrag und Begründung auf die Disziplinarmaßnahme beschränkte Berufung - …
Auch die Schädigung des Dienstherrn kann das Vertrauen der Allgemeinheit und der Deutschen Post AG in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit eines Täters nachhaltig erschüttern (Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 -).Sie muss deshalb weitgehend durch Vertrauen ersetzt werden (Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 -).
- BVerwG, 21.06.1983 - 1 D 55.82
Angemessenes Disziplinarmaß bei Meineid als innerdienstliches Dienstvergehen - …
Zugleich dient die Maßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts auch der Wahrung des Ansehens des Beamtentums, mit der es sich nicht vereinbaren ließe, frühere Beamte, die sich durch schwere Pflichtwidrigkeiten vertrauensunwürdig und damit untragbar gemacht haben, gleichwohl noch auf Lebenszeit von ihrem Dienstherrn versorgt würden (Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 -;Urteil vom 9. Februar 1982 - BVerwG 1 D 57.81 -;Urteil vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 -;Urteil vom 14. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 61.80 -). - BVerwG, 15.10.1981 - 1 D 5.82
Schuldhaftes und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst über einen längeren Zeitraum …
Zugleich dient diese Maßnahme der Wahrung des Ansehens des Beamtentums, mit dem es nicht vereinbar wäre, Beamte, die sich durch schwere Pflichtverletzungen untragbar gemacht haben, gleichwohl Ruhestandsbeamte bleiben und durch ihren Dienstherrn lebenslänglich versorgen zu lassen (Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 - Urteil vom 9. Februar 1982 - BVerwG 1 D 57.81 - Urteil vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 -). - BVerwG, 22.02.1984 - 1 D 75.83
Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Voraussetzungen einer Notlage
Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei der Wegnahme von Geld aus Münzfernsprechern durch für deren Abrechnung zuständige Beamte regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.04.1983 - 1 D 53.82
Entwendung von Briefen mit Scheckformularen durch einen Schalterbeamten der …
Zugleich dient diese Maßnahme aber auch der Wahrung des Ansehens des Beamtentums, mit der es nicht vereinbar wäre, wenn Beamte, die sich durch schwerste Pflichtwidrigkeiten untragbar gemacht haben, gleichwohl Ruhestandsbeamten bleiben könnten und von ihrem Dienstherrn auf Lebenszeit weiter verorgt würden (Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 21.82 -).
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