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| BVerwG, 20.06.1974 - I D 22.74 |
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BBG § 54
Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 272
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67
Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1974 - I D 22.74
Nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des früheren Bundesdisziplinarhofes und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BDH 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwG 33, 72; 43, 302) ist dann, wenn der betreffende Beamte auch dienstlich als Kraftfahrer eingesetzt ist oder wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen lassen, regelmäßig die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme erforderlich, die nur im förmlichen Disziplinarverfahren verhängt werden kann, d.h. zumindest eine Gehaltskürzung.
- BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00
Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und …
Der Schwerpunkt der übrigen festgestellten - innerdienstlichen - Pflichtverletzungen liegt in den vorsätzlichen Verstößen gegen das wiederholt ausgesprochene absolute Alkoholverbot und gegen die Pflichten zur alkoholabstinenten Diensterfüllung (vgl. dazu Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG I D 22.74 - BVerwGE 46, 272) sowie zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten. - BVerwG, 10.07.1984 - 1 D 30.84
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Trunkenheit während eines Dienstes - …
Durch seine aufgrund der alkoholverursachten Verfärbung des Teströhrchens bei Berücksichtigung einer Toleranzquote von 0, 3 Promille bewiesene alkoholische Beeinflussung von mindestens 0, 5 Promille bei Dienstantritt war, wie der erkennende Senat aufgrund wissenschaftlich gesicherter Erkenntnis in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, eine meßbare Beeinträchtigung der psychisch-physischen Leistungsfähigkeit bewirkt, die sich namentlich in der Minderung des Reaktionsvermögens und einer die Betriebsgefahr ebenso erhöhenden Steigerung der Risikobereitschaft äußert; vgl. u.a. Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - = BVerwGE 46, 272. - BVerwG, 16.09.1998 - 1 D 64.96
Aufhebung eines Disziplinarurteils gegen einen Postzustellungebeamten in der …
Schon ein Alkoholgenuß, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 0, 5 Promille führt, kann meßbare Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit bewirken (Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - <BVerwGE 46, 272 = BVerwG DokBer B 1974, 290>) und setzt die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herab, sofern er sie nicht vollständig ausschließt (Urteil vom 2. September 1981 - BVerwG 1 D 69.80).
- BVerwG, 10.08.1983 - 1 D 85.82
Alkoholverbot für Bundesbahnbeamte - Dienstbeginn - Arbeitspausen
Sie wird im Gegenteil vielmehr schon bei jedem überhaupt noch meßbarem Blutalkoholwert für möglich gehalten (…Ponsold, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, 3. Aufl. 1967, S. 212, 219 und 248; Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - [BVerwGE 46, 272]; Urteil vom 14. März 1980 - BVerwG 1 D 8.79 - [BVerwGE 63, 349]). - BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 45.82
Gehaltskürzung wegen Dienstvergehens - Außerdienstliche fahrlässige Tötung in …
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Alkoholgenuß in nicht unerheblichem Ausmaß die Konzentrationsfähigkeit, das Reaktionsvermögen und das Verantwortungsbewußtsein mindert und so die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herabsetzt, wenn nicht ausschließt (vgl. BVerwGE 46, 272). - BVerwG, 14.03.1980 - 1 D 3.79
Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsfeier - Übermäßiger Alkoholgenuß - …
Zu der Frage, bis zu welchem Grade der alkoholischen Beeinflussung eine meßbare Beeinträchtigung der psychischphysischen Leistungsfähigkeit eines Beamten feststellbar ist und von wann ab der nicht absolut verbotene Alkoholgenuß im Dienst mithin als Dienstvergehen zu werten ist, hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. Juni 1974 - BVerwG 1 D 22.74 - (BVerwGE 46, 272) wie folgt geäußert:. - BVerwG, 10.05.1977 - 1 D 96.76
Rechtsmittel
Hierzu hat er sich erfahrungsgemäß dadurch außerstande gesetzt, daß er seine Dienstfähigkeit durch Alkoholgenuß in erheblichem Maße einschränkte; denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß Alkoholgenuß in nicht unerheblichem Ausmaß die Konzentrationsfähigkeit, das Reaktionsvermögen und das Verantwortungsbewußtsein mindert und so die Fähigkeit des Beamten zur ordnungsgemäßen Dienstleistung herabsetzt, wenn nicht ausschließt (vgl. BVerwGE 46, 272). - BVerwG, 13.01.1982 - 1 D 14.81
Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf - …
Für die Annahme eines Dienstvergehens ist nicht Voraussetzung, daß es infolge des Alkoholgenusses zu Ausfallerscheinungen gekommen ist (BVerwGE 46, 272). - BVerwG, 02.09.1981 - 1 D 69.80
Verspäteter Antritt des Dienstes - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses in …
Hierzu setzt ein Beamter sich erfahrungsgemäß außerstande, wenn er im Dienst und unmittelbar vor seinem Beginn in erheblichem Maße dem Alkohol zuspricht; denn erheblicher Alkoholgenuß hat nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, des Reaktionsvermögens und des Verantwortungsbewußtsein zur Folge und setzt so die Fähigkeit zu ordnungsgemäßen Dienstleistungen herab, wenn er sie nicht vollständig ausschließt (vgl. hierzu BVerwGE 46, 272). - BVerwG, 07.07.1981 - 1 D 70.80
Dienstvergehen durch Trinken von Alkohol während des Dienstes und Verrichtung des …
Auch wenn der Genuß alkoholischer Getränke im Dienst nicht ausdrücklich verboten ist, hat sich ein Beamter insoweit größte Mäßigung aufzuerlegen (BVerwGE 46, 272). - BVerwG, 06.02.1980 - 1 D 21.79
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 36.84
Trunkenheit während eines Dienstes - Dienstpflichtverletzung eines Beamten - …
- VG Wiesbaden, 19.12.2017 - 25 K 4944/17
Disziplinarrechtliche Relevanz eines einmalig kurzzeitig verspäteten …
- BVerwG, 13.01.1982 - 1 D 24.81
Verbot der Doppelbestrafung - Alkoholgenuss im Postdienst - Rechtfertigung einer …
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