Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis außerhalb der Dienstzeit durch einen im Kraftomnibusdienst beschäftigten Beamten - Grundsatz der stufenweisen Steigerung von Disziplinarmaßnahmen
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.01.1982 - III VL 58/81
- BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.03.1968 - II D 38.67
Voraussetzungen für ein beamtenrechtliches Dienstvergehen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt eines Beamten nach sich zieht, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die Verwaltung aus dienstlichen Gründen angewiesen ist (BVerwGE 33, 72, 205; 43, 131 [BVerwG 03.11.1970 - I WB 35/68]; 53, 124) [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]. - BVerwG, 05.11.1970 - II D 16.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt eines Beamten nach sich zieht, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die Verwaltung aus dienstlichen Gründen angewiesen ist (BVerwGE 33, 72, 205; 43, 131 [BVerwG 03.11.1970 - I WB 35/68]; 53, 124) [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]. - BVerwG, 29.01.1976 - 1 D 20.75
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Maßgebend hierfür ist einmal die mit einem solchen Fehlverhalten zwangsläufig verbundene Gefährdung des Ansehens der Beamtenschaft, sodann aber auch die Vertrauensminderung, die ein derartiges Trunkenheitsdelikt eines Beamten nach sich zieht, auf dessen Zuverlässigkeit im Straßenverkehr die Verwaltung aus dienstlichen Gründen angewiesen ist (BVerwGE 33, 72, 205; 43, 131 [BVerwG 03.11.1970 - I WB 35/68]; 53, 124) [BVerwG 21.01.1976 - I WB 111/75]. - BVerwG, 09.02.1982 - 1 D 50.81
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Omnibusfahrer der Bundesbahn - …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Ein Beamter, der in Kenntnis der dienstlichen, strafrechtlichen und disziplinaren Folgen einer Trunkenheitsfahrt erneut in gleicher Weise schuldig wird, obwohl ihm die durch die früheren Verfahren erteilten Warnungen und Mahnungen hätten gegenwärtig sein müssen - das Ende der Vollstreckung der vorausgegangenen Gehaltskürzung lag erst zwei Jahre zurück, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung noch weniger -, muß wegen der erheblichen Dienstbezogenheit dieser Wiederholungstat und ihrer Begleitumstände in Anwendung des von den Disziplinargerichten stets vertretenen Grundsatzes der stufenweisen Steigerung von Disziplinarmaßnahmen im Falle des Versagens geringerer erzieherischer Mittel mit einer ihrer Art nach schwereren Disziplinarmaßnahme als der zuletzt gegen ihn verhängten zur Verantwortung gezogen werden (Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 49.76 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 9. Februar 1982 - BVerwG 1 D 50.81 -). - BVerwG, 21.04.1977 - 1 D 49.76
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit der Enthebung eines …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 22.82
Ein Beamter, der in Kenntnis der dienstlichen, strafrechtlichen und disziplinaren Folgen einer Trunkenheitsfahrt erneut in gleicher Weise schuldig wird, obwohl ihm die durch die früheren Verfahren erteilten Warnungen und Mahnungen hätten gegenwärtig sein müssen - das Ende der Vollstreckung der vorausgegangenen Gehaltskürzung lag erst zwei Jahre zurück, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung noch weniger -, muß wegen der erheblichen Dienstbezogenheit dieser Wiederholungstat und ihrer Begleitumstände in Anwendung des von den Disziplinargerichten stets vertretenen Grundsatzes der stufenweisen Steigerung von Disziplinarmaßnahmen im Falle des Versagens geringerer erzieherischer Mittel mit einer ihrer Art nach schwereren Disziplinarmaßnahme als der zuletzt gegen ihn verhängten zur Verantwortung gezogen werden (Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 49.76 - mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 9. Februar 1982 - BVerwG 1 D 50.81 -).
- BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 47.84
Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer - Dienstpflichtverletzung eines Beamten - …
In derartigen Fällen hat der erkennende Senat die Disziplinarmaßnahme der Versetzung des Beamten in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt wiederholt verhängt, wenn keine erheblichen Milderungsgründe vorgelegen haben (Urteile vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 22.82 - und vom 9. Februar 1982 - BVerwG 1 D 50.81 -). - BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 31.84
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten
In derartigen Fällen hat der erkennende Senat die Disziplinarmaßnahme der Versetzung des Beamten in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt wiederholt dann verhängt, wenn keine erheblichen Milderungsgründe vorgelegen haben (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 22.82 - Urteil vom 9. Februar 1982 - BVerwG 1 D 50.81 - Urteil vom 27. Januar 1981 - BVerwG 1 D 126.79 - ; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 49.76 -).
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