Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Gehaltsabhebung - Verbotswidrige Auszahlung - Disziplinarmaß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 04.02.1988 - X VL 54/87
- BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 375
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1984 - 1 D 99.84
Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens - Disziplinarmaß - Disziplinare …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88
Dieses bestimmt sich vielmehr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (Urteil vom 13. November 1984 - BVerwG 1 D 99.84 - <BVerwGE 76, 220>). - BVerwG, 22.02.1979 - 1 D 18.78
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 1 D 22.88
Jedoch ist ein Beamter, der unter Mißbrauch des Gehaltsabhebungsverfahrens gegen ungedeckte Gehaltsschecks der von ihm selbst verwalteten Kasse Geld entnimmt, jedenfalls dann wie bei einer Amtsunterschlagung grundsätzlich für den öffentlichen Dienst untragbar, wenn er auch bei Hingabe gedeckter Schecks zur Entnahme von Bargeld aus der selbstverwalteten Kasse im Gehaltsabhebungsverfahren nicht befugt gewesen wäre (BVerwGE 63, 253).
- BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 68.94
Folgen einer Entnahme von Geld aus einer dienstlich anvertrauten Wechselgeldkasse …
Das Fehlverhalten der Beamtin ist als eigennütziger Verstoß gegen Kassenvorschriften zu qualifizieren (vgl. Urteil vom 26. Juni 1985 - BVerwG 1 D 149.84 -, s. auch Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - ).In ähnlich gelagerten Fällen wie hier - Entnahme eines Geldbetrages gegen Einlage eines eigenen gedeckten Gehaltsschecks bzw. in der irrigen Annahme, der Scheck sei gedeckt - hat der Senat den Verstoß gegen die Kassenvorschriften mit einer Gehaltskürzung geahndet (s. Urteil vom 26. Juni 1985, a.a.O., Urteil vom 7. Dezember 1988, a.a.O.).
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 56.94
Disziplinarmaßnahme gegen einen Kassenbeamten - Entnahme von Bargeld gegen …
Dieses bestimmt sich vielmehr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 -ZBR 1989, 373>). - BVerwG, 27.11.1990 - 1 D 25.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats jedenfalls dann der Fall, wenn der Beamte, wie hier, nicht einmal gegen Hingabe gedeckter Schecks befugt war, der von ihm selbst verwalteten amtlichen Kasse Geld zu entnehmen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 142.85 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. Februar 1979 - BVerwG 1 D 18.78 - <BVerwGE 63, 253> sowie Urteil vom 7. Dezember 1988 - BVerwG 1 D 22.88 - <DÖD 1989, 262 = ZBR 1989, 373>).
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