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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8572
BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91 (https://dejure.org/1992,8572)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1992 - 1 D 22.91 (https://dejure.org/1992,8572)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 1 D 22.91 (https://dejure.org/1992,8572)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst nach einer Verurteilung wegen Unterschlagung - Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages - Einziehung und Unterschlagung von Nachnamebeträgen durch einen Postbediensteten - Dienstpflichten zu uneigennütziger Amtsführung, zu ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 D 145.87

    Gebührenüberhebung durch einen Postbeamten - Beschränkte Schuldfähigkeit wegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91
    Er könnte nur dann Relevanz gewinnen, wenn der Suchtzustand einen solchen Grad erreicht hätte, daß die Steuerungsfähigkeit nicht mehr bestand (vgl. Urteile vom 27. August 1985 - BVerwG 1 D 22.85 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91

    Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 1 D 62.91

    Verurteilung eines Paketzustellers wegen fortgesetzter Unterschlagung von …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91
    Das Dienstvergehen wiegt so schwer, daß es die Verhängung der Höchstmaßnahme zur Folge haben muß (st.Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 11. August 1992 - BVerwG 1 D 62.91 -).
  • BVerwG, 27.08.1985 - 1 D 22.85

    Tätigkeit als Briefzusteller bei der Deutschen Bundespost - Entfernung aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 22.91
    Er könnte nur dann Relevanz gewinnen, wenn der Suchtzustand einen solchen Grad erreicht hätte, daß die Steuerungsfähigkeit nicht mehr bestand (vgl. Urteile vom 27. August 1985 - BVerwG 1 D 22.85 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 D 145.87 -).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und …

    Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (ständige Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Hiergegen spricht, daß es sich um eine leicht einsehbare Pflicht handelt, fremde Sachen nicht zu entwenden, die auch bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit für den Beamten ohne weiteres erkennbar war und deshalb an der Zerstörung des Vertrauens nichts ändert (vgl. Urteil vom 13. Februar 1978 - BVerwG 1 D 14.77 - BVerwGE 53, 368 [BVerwG 13.02.1978 - 1 D 14/77]; auch Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).
  • BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92

    Dienstliches Vergehen - Unterschlagung von Geld - Alkoholsucht als …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein Beamter, der sich an amtlich erlangtem Geld vergreift, im Kernbereich seiner Dienstpflichten versagt und deshalb in der Regel mit der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme rechnen muß (z.B. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).

    Bei Kernpflichtverletzungen der hier vorliegenden Art können jedenfalls weder eine lange Dienstzeit noch günstige Beurteilungen, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen (Urteil vom 13. Oktober 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 1.91

    Zugbegleiter der Bundesbahn - Fälschung von Blanko-Fahrkarten - Veruntreuung der …

    Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (st.Rspr., zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1992 - - BVerwG 1 D 22.91 -).
  • BVerwG, 23.06.1993 - 1 D 21.92

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis - Verhängung der Höchstmaßnahme …

    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange Dienstzeit, noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die Folgen einer Entfernung aus dem Dienst, für die der Beamte im übrigen selbst verantwortlich ist, ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -, Urteil vom 7. August 1991 - BVerwG 1 D 9.91 -).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 1 D 26.92

    Dienstpflichtwidriges Verhalten eines Kassenbeamten der Deutschen Bundespost - …

    Wer dieses für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (st.Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 22.91 -).
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