Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1968 - I D 23.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - Verstoß gegen die Dienstpflichten eines Beamten - Bindung des Disziplinargerichts an strafgerichtliche Feststellungen
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 27.01.1981 - 1 D 115.79
Umfang der Berücksichtigung einer im Zustand des Rausches begangenen Tat bei der …
Denn die Tatsache, daß der Beamte im Dienst als Lokomotivführer eingesetzt ist, von dem gerade in bezug auf Alkohol ein besonders verantwortungsbewußtes und zurückhaltendes Verhalten erwartet und im Dienst absolute Nüchternheit verlangt wird (vgl. Urteil vom 2. Oktober 1968 - BVerwG 1 D 23.68 - [BVerwG Dok.Ber. B 1969, 3499]; Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG 1 D 92.76 - Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 1 D 29.77 - [BVerwG Dok.Ber. B 1978, 109]; Urteil vom 16. Mai 1979 - BVerwG 1 D 53.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 233]; Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 94.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 68]), darf bei der Bewertung ebensowenig unberücksichtigt gelassen werden wie der Umstand, daß der Beamte die auf dem Bürgersteig stehenden Straßenpassanten gefährdet hat; eine auch im Disziplinarverfahren des Dienstvorgesetzten noch zulässige Maßnahme (vgl. § 29 Abs. 1 BDO) wäre daher nicht mehr als ausreichend anzusehen.
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