Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1980 - 1 D 23.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.11.1981 - 1 D 83.80
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines außerhalb der …
Das systematische Zusammenstehlen zahlreicher Gegenstände von insgesamt hohem Wert, die zielstrebig für ein bestimmtes Projekt eingesetzt werden sollen, offenbart ein für einen Beamten so außergewöhnliches Maß an krimineller Energie, daß - auch wenn die Straftaten außerhalb des Dienstes begangen werden - grundsätzlich die Dienstentfernung die disziplinare Folge ist (Anschluß BVerwG, 07.05.1980, 1 D 23/79, DokBer B, 1980, 208-210).Das systematische Zusammenstehlen von zahlreichen Gegenständen von insgesamt hohem Wert, die zielstrebig für ein bestimmtes Projekt, die Ausstattung einer Hobywerkstatt, Verwendung finden sollten, macht für das Beamtenverhältnis schlechterdings untragbar (vgl.Urteil vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 23.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 208]).
- BVerwG, 21.09.1983 - 1 D 20.83
Begehung eines Nachschlüsseldiebstahls durch einen Beamten im außerdienstlichen …
Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, der im großen Umfang Diebstähle begeht, ist danach schon geboten, wenn es sich ausschließlich um Zugriffe außerhalb des Dienstes in Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden handelt, wo immerhin noch von den offen zum Verkauf ausliegenden Waren eine Versuchung ausgehen mag (Urteile vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 23.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 208], vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 83.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 84 Leitsatz] und vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 82.81 - vgl. auch Urteil vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 37.82 - [BVerwG Dok.Ber. B 1983, 189]). - BVerwG, 25.05.1982 - 1 D 82.81
Antrag auf Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Fehlverhaltens - …
Die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, der im großen Umfang Diebstähle begeht, ist danach schon dann geboten, wenn es sich ausschließlich um Zugriffe außerhalb des Dienstes in Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden handelt, wo immerhin noch von den offen zum Verkauf ausliegenden Waren eine Versuchung ausgehen, mag (Urteile vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 23.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 208] und vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 83.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 84 Leitsatz]).
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