Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1999 - 1 D 23.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Tenors - Unterscheidung einer zulässigen Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit und einer unzulässigen inhaltlichen Änderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 05.02.1998 - XVIII VL 13/97
- BVerwG, 21.01.1999 - 1 D 23.98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58
Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 1 D 23.98
Eine Berichtigung ist dagegen nur zulässig, wenn das Versehen gleichsam schon ohne die Berichtigung offensichtlich ist (BGHSt 12, 374, 377).
- BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 56.99
Berichtigung eines Tenors wegen eines offensichtlichen Verkündungsfehlers
Bei offensichtlichen Verkündungsmängeln, die klar zu Tage liegen und den Verdacht einer nachträglichen Änderung des Beratungsergebnisses ausschließen - wie hier -, ist eine Berichtigung des Urteilstenors zulässig (vgl.Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 D 23.98 - BGH, NJW 1953, 155, 156;… Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 260 Rn. 13;… Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 78 Rn. 10).
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