Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 25.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Provisionszahlungen für die Vermittlung von Aufträgen vom Bundesverwaltungsamt - Notwendigkeit der Entfernung aus dem Dienst - Unabhängigkeit der Frage der fortdauernden Vertrauenswürdigkeit von den Entscheidungen der Einleitungsbehörde - Verlust des Vertrauens in die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 31.01.1989 - XVI VL 42/88
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 25.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.09.1985 - 1 D 25.85
Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Bestechlichkeit - Vorteilsannahme
Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 25.89
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist in diesen Fällen eine schwergewichtige Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienst, jedenfalls dann unabweisbar, wenn der Beamte die ihm angesonnene pflichtwidrige Handlung als Äquivalent des ihm gewährten oder geforderten Vorteils ausgeführt oder wenn er bares Geld angenommen hat (ständige Rechtsprechung, BVerwGE 83, 49, 228 jeweils mit weiteren Hinweisen). - BVerwG, 25.11.1981 - 1 D 83.80
Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines außerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 25.89
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und der anderen Disziplinargerichte von Bund und Ländern, daß die Beantwortung der Frage nach fortdauernder Vertrauenswürdigkeit eines Beamten nicht von den manchmal rein pragmatischen Entscheidungen der jeweiligen Einleitungsbehörde abhängt, sondern ausschließlich an von den Disziplinargerichten festzustellende objektive Bewertungsmerkmale gebunden ist (ständige Rechtsprechung, u.a. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 83.80 -, ferner Claussen/Janzen, BDO, 6. Aufl., Einl. D Rz. 4 g mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Ob ein Beamter noch das Vertrauen genießt, das zur Fortsetzung des Beamtenverhältnisses notwendig ist, richtet sich nach objektiven Kriterien, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen von den Disziplinargerichten festzustellen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 106.86 - mit weiteren Nachweisen, Urteil vom 8. November 1988 - BVerwG 1 D 4.88 - sowie Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 D 25.89 -).
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