Rechtsprechung
| BVerwG, 07.10.1987 - 1 D 26.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiederholte Gehaltskürzung als angemessenes Disziplinarmaß
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10
Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren …
Rn. 77 Der Kläger hat keine besonderen, außerhalb der Liebesbeziehung zu der Schülerin liegenden Umstände z.B. im Sinne einer negativen Lebensphase (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 10.11.1987 - 1 D 26.87 -, juris), dargelegt, aufgrund derer es für ihn möglicherweise besonders schwierig war, zu vermeiden, dass sich ein auch intimes Liebesverhältnis zu seiner Schülerin entwickelt, bzw. dieses früher zu beenden. - VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - DB 16 S 6/06
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen mehrfachen Diebstahls von Eigentum …
c) In Wahrheit will der Beklagte - entsprechend dem "Milderungsgrund" der abgeschlossenen negativen Lebensphase (BVerwG, Urteil vom 10.11.1987 - 1 D 26.87 -, juris) - offenbar darauf hinaus, dass die in seiner Persönlichkeit wurzelnde Ursache des angeschuldigten Verhaltens inzwischen entfallen sei. - BVerwG, 06.12.1988 - 1 D 33.88
Verurteilung eines Beamten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung - Starke …
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, jedenfalls dann für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung, BVerwGE 63, 184 mit weiteren Hinweisen, ferner Urteile vom 9. September 1987 - BVerwG 1 D 2.87 - und vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -, vgl. ferner Claussen-Janzen, BDO, 5. Aufl., Einl. D 43 mit weiteren Hinweisen).Diese Folge entspricht ebenso ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 33, 123; Urteile vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - = Dok. Ber. B 1984, 79 = DÖD 84, 15; vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 3.85 - = Dok. Ber. B 1985, 305; vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -, vgl. ferner Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 14 Rz. 5 d, 5 f.).
- BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 5.98
Vorliegen einer nicht eigennützigen Postunterdrückung - Wegwerfen von 25 …
Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, kommt es nicht so sehr auf Anzahl und Ausmaß straf- und disziplinarrechtlicher Vorbelastungen an als vielmehr darauf, ob diese vom äußeren Tatgeschehen her oder nach den subjektiven Vorstellungen des Täters mit dem ihm konkret zum Vorwurf gemachten Dienstvergehen in Zusammenhang stehen (Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - auch Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 1 D 47.85 - Urteil vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -).
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