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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7796
BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93 (https://dejure.org/1993,7796)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 1 D 26.93 (https://dejure.org/1993,7796)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 1 D 26.93 (https://dejure.org/1993,7796)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93
    Setzt sich ein Beamter gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - <BVerwGE 93, 78>).
  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbaren Verhalten (ständige Rechtsprechung; z.B. Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 1 D 38.92 - ; BVerwGE 76, 87 [BVerwG 08.06.1983 - 1 D 112/82]).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93
    Diese Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 - bestätigt.
  • BVerwG, 23.06.1993 - 1 D 38.92

    Begehung eines Dienstvergehens durch Zugriff auf amtlich anvertraute Gelder - …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1993 - 1 D 26.93
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbaren Verhalten (ständige Rechtsprechung; z.B. Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 1 D 38.92 - ; BVerwGE 76, 87 [BVerwG 08.06.1983 - 1 D 112/82]).
  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen …

    Wer sich von seinem Dienstherrn in dieser Weise lossage und andere Arbeitsverhältnisse eingehe, könne nicht erwarten, nachträglich noch vom Dienstherrn unterstützt zu werden (z.B. Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 35.93

    Fernbleiben vom Dienst - Dienstvergehen - Strafaussetzung zur Bewährung - …

    Setzt sich ein Beamter gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß seine Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (zuletzt Urteil vom 12. April 1994 - BVerwG 1 D 33.93 - m.w.N.; siehe auch Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 1 D 29.93

    Ruhestandsbeamter des gehobenen fernmeldetechnischen Dienstes - Annahme von …

    Die Versagung des Unterhaltsbeitrags wegen Unwürdigkeit setzt als Ausnahmefall über das Dienstvergehen hinaus das Vorhandensein besonderer Umstände in der Person des Verurteilten oder in seinem Tatverhalten voraus, wie z.B. äußerliche und innerliche Lösung vom Dienstherrn, ehrlose Gesinnung, krimineller Hang, Vielzahl und Dauer der Verfehlungen, besonders schwerer Bruch der Rechtsordnung (Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 - Urteil vom 3. November 1993 - BVerwG 1 D 68.92 - Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 1 D 39.94 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 99.95

    Fernbleiben vom Dienst ohne rechtfertigenden Grund - Psychische Traumatisierung …

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats bei einer solchen Dauer des Fernbleibens (vgl. auch Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 49.93; Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 24.09.1997 - 1 D 81.96
    Bei einer so langen Dauer des Fernbleibens vom Dienst, die zeigt, daß sich der Beamte innerlich von dem Beamtenverhältnis gelöst hat, hat der Senat wegen Unwürdigkeit von der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags abgesehen (z.B. Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 27.04.1994 - 1 D 47.93

    Mehrfaches eigenmächtiges und unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst als …

    Verweigert ein Beamter den Dienst für einen längeren Zeitraum, so ist in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 -).
  • BVerwG, 17.01.1994 - 1 DB 1.94

    Rechtsmittel

    Der Einspruch des früheren Beamten gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Oktober 1993 - BVerwG 1 D 26.93 - wird auf seine Kosten verworfen, weil ein Rechtsmittel gegen das genannte Urteil nicht gegeben ist (vgl. § 90 BDO).
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