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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16139
BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98 (https://dejure.org/1999,16139)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 D 26.98 (https://dejure.org/1999,16139)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 D 26.98 (https://dejure.org/1999,16139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im Disziplinarverfahren - Bewertung eines vorübergehenden Verbrauchs von Nachnahmebeträgen für eigene Zwecke durch einen Postzusteller - Wiedergutmachung des Schadens durch den Beamten vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97

    Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Auch wenn die übrigen Voraussetzungen des Milderungsgrundes erfüllt sind, schließen sonstige Pflichtverletzungen oder Umstände den Milderungsgrund aus, die so gewichtig sind, daß das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn als zerstört anzusehen ist (vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - BVerwG DokBerB 1999, 39 = DVBl 1999, 320 = IÖD 1999, 112 = DÖD 1999, 137 = ZBR 1999, 201).

    Die Tatsache, daß er sich dies nicht hat zur Warnung dienen lassen, sondern nur wenige Tage nach seiner Vernehmung in dem Vorermittlungsverfahren am 1. Dezember 1994 sowie nach Zustellung des wesentlichen Ergebnisses der Vorermittlungen am 15. März, 7. Juli und 10. Juli 1995 weitere Nachnahmebeträge zeitweise zurückbehalten und für eigene Zwecke verwendet hat, macht deutlich, daß ihm nicht mehr das notwendige Vertrauen entgegengebracht werden kann (vgl. Urteil vom 30. September 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91

    Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Unter Berücksichtigung dieses Nebenverdienstes verblieb ihm damit zur Finanzierung des Lebensunterhalts ein Betrag, der deutlich über den Sozialhilfesätzen liegt, an denen sich der Senat für die Annahme einer finanziellen Notlage orientiert (Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 1 D 44.91 -).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung wiedergutgemacht hat (z.B. Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - IÖD 1998, 27 = NVwZ-RR 1998, 506 = DÖD 1998, 69>).
  • BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 1 D 49.98 - Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 -).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Zugunsten des Beamten ist deshalb davon auszugehen, daß er bis zum Zeitpunkt der Wiedergutmachung des letzten veruntreuten Betrages von den Nachforschungen nichts wußte und eine Entdeckung auch nicht konkret befürchten mußte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 -).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 1 D 29.95

    Strafgerichtliche Verurteilung eines Beamten (Paketzusteller eines Postamts) …

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Der Milderungsgrund kommt nur dann zur Anwendung, wenn ein Beamter in einer Konfliktsituation auf Nachnahmebeträge zugegriffen hat, um den notwendigen Lebensbedarf für sich (und seine Familie) zu sichern (Urteil vom 28. November 1995 - BVerwG 1 D 29.95 -).
  • BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94

    Unterschlagung entgegengenommener Nachnahmebeträge

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
    Entscheidend ist allein, daß es durch die Aufnahme disziplinarischer Vorermittlungen und die in diesem Verfahren erfolgte Feststellung pflichtwidrigen Verhaltens zu einer dienstlichen Reaktion mit Warnfunktion für den Beamten gekommen ist (…vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG a.a.O. - m.w.N.; auch Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 -, wonach auch "Ermittlungen" eine Warnfunktion zukommt, deren Nichtbeachtung den Milderungsgrund ausschließt).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28 …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1999 - 1 D 26.98 - juris Rn. 23;… BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 13.778 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778

    Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt, …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1999 - 1 D 26/98 - juris Rn. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 82 D 3.17

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Zollbeamten, der Gelder nicht abgeführt, …

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Dienstbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1999 - 1 D 26.98 - juris Rn. 23;… Urteil vom 19. Februar 2002 - 1 D 10.01 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 64.11 - juris Rn. 11;… Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00

    Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt …

    Voraussetzung für die Annahme des Milderungsgrundes ist weiter, dass dieser bei jeder einzelnen Tathandlung (Zugriffsakt) bejaht werden kann (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Januar 1996 - BVerwG 1 D 47.95 - Urteil vom 1. September 1999 - BVerwG 1 D 26.98 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage setzt voraus, daß der Beamte das Zugriffsdelikt begeht, um den notwendigen Lebensbedarf für sich (und seine Familie) zu sichern (stRspr, z.B. Urteil vom 1. September 1999 - BVerwG 1 D 26.98 - m.w.N.).
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