Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erneute Vorlage von nicht funktionsfähigen Telefonkarten zur Erstattung nach Entfernung der Verrechnungsvermerke - Beurteilung und Vergleich eines beamtlichen Fehlverhaltens mit einem Zugriffsdelikt - Versetzung eines Beamten in ein Amt mit niedrigerem Endgrundgehalt - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.01.1999 - XIII VL 14/98
- BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).So hat der Senat beispielsweise im Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - einen Beamten degradiert, der falsche Angaben in einer Reisekostenabrechnung über die Höhe der gezahlten Miete mit Verfälschung einer Quittung des Vermieters, späterer Vernichtung der Reisekostenunterlagen und einem Schadensvolumen von 2 095 DM gemacht hatte.
- BVerwG, 25.11.1998 - 1 D 42.97
Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Ein Zugriffsdelikt, das als Regelmaßnahme die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme auslöst, von der nur bei bestimmten Milderungsgründen abgesehen werden kann, ist nur dann anzunehmen, wenn ein Beamter auf Bargeld oder gleichgestellte Werte zugreift und damit den wertmäßigen Bestand unmittelbar verkürzt (vgl. Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 39.93 -, Urteil vom 25. November 1998 - BVerwG 1 D 42.97 -). - BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95
Geltendmachung von Übernachtungsgeld und Trennungsreisegeld trotz täglicher …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Die Qualifizierung, ob ein Fehlverhalten ein Zugriffsdelikt darstellt oder nach dessen Grundsätzen zu bewerten ist, ist Bestandteil der Erwägungen zum Disziplinarmaß (Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 7.95 -, Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 8.98 -). - BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 7.95
Maßstab für die Geringwertigkeit amtlich veruntreuter Gelder - Ausnahmen von der …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Die Qualifizierung, ob ein Fehlverhalten ein Zugriffsdelikt darstellt oder nach dessen Grundsätzen zu bewerten ist, ist Bestandteil der Erwägungen zum Disziplinarmaß (Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 7.95 -, Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 D 8.98 -). - BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Der Beamte hat sich auch nicht buchmäßig Geld seines Dienstherrn verschafft (vgl. hierzu Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 -), was einem unmittelbaren Zugriff gleichzustellen wäre. - BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 39.93
Disziplinare Höchstmaßnahme bei Vertrauensverlust wegen Treuepflichtverstoß - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Ein Zugriffsdelikt, das als Regelmaßnahme die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme auslöst, von der nur bei bestimmten Milderungsgründen abgesehen werden kann, ist nur dann anzunehmen, wenn ein Beamter auf Bargeld oder gleichgestellte Werte zugreift und damit den wertmäßigen Bestand unmittelbar verkürzt (vgl. Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 39.93 -, Urteil vom 25. November 1998 - BVerwG 1 D 42.97 -). - BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96
Disziplinarverfahren gegen einen Fernmeldeamtmann wegen falscher Abrechnung von …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99
Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).
- VG Magdeburg, 29.11.2012 - 8 A 12/11
Disziplinarrecht: Zurückstufung eines Polizeibeamten
In der mangelnden "Anvertrauung" liegt der bedeutsame Unterschied zu den innerdienstlichen Zugriffsdelikten begründet, wonach der Betrug zu Lasten des Dienstherrn grundsätzlich ein geringeres disziplinarrechtliches Gewicht hat als der die Entfernung rechtfertigende Zugriff des Beamten auf ihm anvertraute Gelder oder Güter (BVerwG, Beschluss v. 20.12.2011, 2 B 64.11 mit Verweis auf Urteile v. 24.01.2001, 1 D 57.99 und v. 30.08.2000, 1 D 26.99; alle juris). - BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11
Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung
Diese Rechtsprechung ist Ausdruck dessen, dass Betrug zu Lasten des Dienstherrn grundsätzlich ein geringeres disziplinarisches Gewicht hat als der Zugriff des Beamten auf ihm amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Geld oder Gut (…vgl. Urteile vom 24. Januar 2001 - BVerwG 1 D 57.99 - juris Rn. 11 und vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 26.99 - juris Rn. 15, jeweils m.w.N). - BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 57.99
Vorliegen eines Dienstvergehens - Erneute Vorlage nicht entwerteter …
In den Fällen von Untreue- und Betrugshandlungen, die sich auf den innerdienstlichen Bereich beschränken, richtet sich deshalb die Disziplinarmaßnahme nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 26.99 -).Wäre der Ruhestandsbeamte dienstlich noch aktiv, wäre eine Degradierung die angemessene Disziplinarmaßnahme (vgl. Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., zu einem ähnlich gelagerten Fall).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - 3d A 711/10
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - DL 16 S 23/06
Berufung eines Lehrers gegen Entfernung aus dem Dienst wegen Veruntreuung …
Zu Recht ist die Disziplinarkammer bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme davon ausgegangen, dass es sich bei dem innerdienstlichen Fehlverhalten der Veruntreuung von für eine Klassenfahrt überwiesenen Schülergeldern um ein sog. Zugriffsdelikt handelt; insoweit steht, worauf bereits das Verwaltungsgericht hingewiesen hat, eine - von der Teilrechtskraft nicht erfasste - Erwägung zum Disziplinarmaß in Rede (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.1996, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 10 m. N., Urt. v. 30.08.2000 - BVerwG 1 D 26.99 -). - VG Saarlouis, 19.06.2009 - 7 K 129/08
Disziplinarrecht - betrügerisches Verhalten des Beamten - Beschleunigungsgebot
- BVerwG, 22.05.2001 - 1 D 46.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Verstoß gegen die Pflicht zur …
Im Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 26.99 - wurde ein Beamter ebenfalls degradiert, der nicht funktionsfähige Telefonkarten nach Entfernung der Verrechnungsvermerke erneut zur Erstattung vorgelegt und einen Schaden in Höhe von 630 DM verursacht hatte.
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