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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38487
BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03 (https://dejure.org/2004,38487)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2004 - 1 D 27.03 (https://dejure.org/2004,38487)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - 1 D 27.03 (https://dejure.org/2004,38487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Satz 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Diebstählen zum Nachteil von Kollegen; Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation; Milderungsgrund des Handelns in einer schockartig ausgelösten psychischen ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Diebstählen zum Nachteil von Kollegen; Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation; Milderungsgrund des Handelns in einer schockartig ausgelösten psychischen ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.09.1999 - 1 D 38.98

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Unterschlagung von Kassenbeständen - …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    a) Der Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. zu den Voraussetzungen des Milderungsgrundes u.a. Urteil vom15. September 1999 - BVerwG 1 D 38.98 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 20 m.w.N.) kann dem Beamten nicht zugebilligt werden.

    Schließlich hat der Senat mit Urteil vom 15. September 1999 (a.a.O.) den Milderungsgrund ausnahmsweise auch für den Fall anerkannt, dass sich eine psychische Vorbelastung eines Beamten - im konkreten Fall eine langjährige Persönlichkeitsstörung im Sinne einer schweren seelischen Abartigkeit - zum Zeitpunkt des Dienstvergehens zu einer seelischen Zwangslage verdichtet hatte, die vor dem Hintergrund der obwaltenden äußeren Umstände eine besondere Versuchungssituation begründet hatte und in einer spontan ausgeführten Tat ihren Ausdruck fand.

    Es fehlte am Zusammenwirken mit einem subjektiv unvermutet eintretenden und objektiv zumindest vom normalen Dienstbetrieb abweichenden Ereignis (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 1 D 10.02

    Disziplinarrechtliche Ahndung des eigennützigen Zugriffs auf dienstlich …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits - schockbedingt - zur Begehung des Dienstvergehens führt (stRspr, z.B. Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 1 D 10.02 - m.w.N.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Rede stehenden Art weder eine lange und im Übrigen unbeanstandete Dienstzeit mit guten dienstlichen Beurteilungen noch die bisherige Unbescholtenheit oder die nachträgliche Schadenswiedergutmachung, zu der der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet war, ein Absehen vom Ausspruch der Entfernung vom Dienst rechtfertigen können (vgl. Urteil vom 27. November 2002 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.01.2002 - 1 DB 34.01

    Früherer Beamter; Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags nach den bei …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Der Nachweis dieser - letztlich erfolglosen - Bemühungen ist auch Voraussetzung einer etwaigen Weiterbewilligung des Unterhaltsbeitrags gemäß § 110 Abs. 2 BDO durch das zuständige Verwaltungsgericht (vgl. zur Rechtslage nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetz: Beschluss vom 15. Januar 2002 - BVerwG 1 DB 34.01 - DÖD 2002, 97 = ZBR 2002, 436 = DokBer B 2002, 95).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 1 D 47.00

    Disziplinarverfahren gegen einen Bahnbeamten; Entwendung von Dieselkraftstoff der …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass bei einer länger dauernden seelischen Belastung eher als in einer plötzlich auftretenden (vorübergehenden) Situation erwartet werden kann, dass sich der Betroffene mit seiner Lage auseinander setzt und vermeiden kann, den Ausweg in kriminellen Handlungen zu suchen (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 1 D 33.02

    Beamter beim BND; Weiterverfolgung der Berufung des Bundesdisziplinaranwalts …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts, die von der Einleitungsbehörde zulässigerweise fortgeführt worden ist (vgl. dazu Urteil vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - zur Veröffentlichung vorgesehen), hat Erfolg und führt zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, das heißt auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes am 1. Januar 2002 nach den Verfahrensregeln und - grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 D 82.97

    Entfernung aus einem Dienstverhältnis auf Grund fehlender Milderungsgründe - …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Deshalb hat auch der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung bei im Dienst begangenem Diebstahl zum Nachteil von Kollegen das Dienstvergehen grundsätzlich dem Zugriff auf dienstlich anvertrautes Geld oder Beförderungsgut gleichgestellt und auf Entfernung aus dem Dienst erkannt (vgl. z.B. Urteil vom 29. September 1998 - BVerwG 1 D 82.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1997 - 2 WDB 3.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Mißbrauch der eigenen EC-Karte

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Ob der Senat an dieser Gleichstellung der Dienstvergehen auch weiterhin uneingeschränkt festhalten wird - im Wehrdisziplinarrecht ist bei einem Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwGE 113, 143 und 249 ) -, kann hier offen bleiben.
  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98

    Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten …

    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Eine solche, von außen auf den Beamten einwirkende Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass sie den Beamten unter Druck setzt, sich schnell Geld besorgen zu müssen, um damit dem plötzlich eintretenden Bedarf oder z.B. einer Mahnung oder Drohung durch Gläubiger Rechnung zu tragen (Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 42.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 55.95
    Auszug aus BVerwG, 03.02.2004 - 1 D 27.03
    Insoweit ist der Fall mit dem Diebstahl von Schecks und dem Einlösen dieser Schecks zum Nachteil eines Kollegen vergleichbar, den der Senat nach den Grundsätzen des Diebstahls zum Nachteil von Kollegen beurteilt hat (vgl. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 55.95 - DokBer B 1996, 207 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2002 - 1 D 11.01

    Entwendung von Gegenständen der Dienstausstattung und Büromaterial in erheblichem …

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Sie stellen jedoch keinen abschließenden Kanon der bei den hier in Rede stehenden Dienstvergehen berücksichtigungsfähigen Entlastungsgründe dar (…vgl. auch Vogelgesang, a.a.O., S. 380 f.;… Köhler/Ratz-Köhler, BDG, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr des Senats: Urteile vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 -, vom 22. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 6.02 -, vom 23. Oktober 2002 - BVerwG 1 D 5.02 -, vom 25. September 2001 - BVerwG 1 D 62.00 - und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 1 D 47.00 -).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 1 D 26.03

    Begehung eines Diebstahls durch einen Zollfahndungsbeamten im Rahmen einer …

    Der allein in Betracht kommende Milderungsgrund einer einmaligen, persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat in einer "besonderen Versuchungssituation" (vgl. dazu z.B. Urteil vom 3. Februar 2004 - BVerwG 1 D 27.03 m.w.N.) scheidet im Falle des Beamten aus.

    Für eine schockartig ausgelöste psychische Ausnahmesituation (vgl. zu diesem Milderungsgrund z.B. Urteil vom 3. Februar 2004 a.a.O.) haben sich in der Berufungsverhandlung ebenfalls keinerlei Anhaltspunkte ergeben.

    Eine weitere Bewilligung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 3. Februar 2004 a.a.O. m.w.N.); der Senat macht jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, dass bei der Prüfung der Bedürftigkeit auch das dann aktuelle Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen sein wird.

  • VG Bremen, 30.03.2020 - 8 V 2348/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten - vorläufige Dienstenthebung; Zugriffsdelikt

    Die von der Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe stellen grundsätzlich keinen abschließenden Kanon der Entlastungsgründe dar (vgl. auch Vogelgesang, S. 380 f.;… Köhler/Ratz-Köhler, A.IV.2 Rn. 77; vgl. zu Ansätzen aus der Rspr. des Senats Urt. v. 3.2. 2004 - 1 D 27/03, v. 22.10.2002 - 1 D 6/02, v. 23.10.2002 - 1 D 5/02, v. 25.9.2001 - 1 D 62/00 und v. 24.10.2001 - 1 D 47/00).
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