Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 27.83 (BDisZ) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Trunkenheit am Steuer - Betriebsbeamter der Bundesbahn - Disziplinarmaßnahme - Gehaltskürzung - Disziplinarische Maßregelung - Strafgerichtliche Bestrafung - Vorbelastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 25.01.1983 - IX VL 68/82
- BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 27.83 (BDisZ)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 504
- NVwZ 1984, 239 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.02.1968 - III D 42.67
Auszug aus BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 27.83
Der frühere Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht haben deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet (BDHE 4, 162; 5, 198), wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123). - BVerwG, 20.10.1976 - 1 D 20.76
Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit - Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 27.83
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Lokomotivführer handelt (BVerwGE 53, 195; Urteil vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 28.82 -). - BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Disziplinarmaßnahmen neben …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 27.83
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Lokomotivführer handelt (BVerwGE 53, 195; Urteil vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 28.82 -).
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91
Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs …
Denn die bisherige Rechtsprechung hat selbst die von einem Beamten außerhalb des Dienstes in angetrunkenem Zustand begangene fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung und die gefährliche Körperverletzung nur mit mittelfristigen Gehaltskürzungen geahndet (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 94.78 - Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - Urteil vom 7. Juli 1987 - BVerwG 1 D 118.86 - Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 18.90 -), und dies selbst bei einschlägiger Vorbelastung (BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 1987, a.a.O.) oder nicht unerheblichen Folgen der Tat (BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1979, a.a.O.). - BVerwG, 07.08.1984 - 1 D 57.84
Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer - Dienstpflichtverletzung eines Beamten - …
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Beamten im unmittelbaren Betriebsdienst, etwa einen Lokomotivführer, einen Rangierer oder einen Fahrdienstleiter, handelt (vgl. Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 -mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.12.1984 - 1 D 129.84
Außerdienstliche Fahrt eines Busfahrers der Deutschen Bundesbahn unter …
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Beamten im unmittelbaren Betriebsdienst, etwa einen Lokomotivführer, einen Rangierer, einen Fahrdienstleiter oder auch einen Busfahrer im Dienst der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost handelt (vgl. zuletzt Urteile vom 7. August 1984 - BVerwG 1 D 57.84 - und vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 -mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94
Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. …
Nur wenn auch insoweit die Gewähr durch die strafrechtliche Sanktion gegeben erscheint, ist eine Disziplinarmaßnahme nicht mehr im Sinne des § 14 BDO erforderlich (Urteil vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 48.87 -, Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 3.85 - <BVerwGE 83, 46>, Urteil vom 26. Februar 1985 - BVerwG 1 D 70.84 -, Urteil vom 11. Dezember 1984 - BVerwG 1 D 113.83 - <BVerwGE 76, 237>, Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 -). - BVerwG, 06.06.1989 - 1 D 47.88
Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Unentschuldigte …
Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123; Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - … - BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 91.84
Dienstvergehen eines Beamten - Trunkenheit im Straßenverkehr - …
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Beamten im unmittelbaren Betriebsdienst, etwa einen Lokomotivführer, einen Rangierer, einen Fahrdienstleiter oder auch einen Busfahrer im Dienst der Deutschen Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost handelt (vgl. zuletzt Urteile vom 7. August 1984 - BVerwG 1 D 57.84 - vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - [BVerwG Dok. Ber. B 1984, 79 = DÖD 1984, 15] und vom 12. Dezember 1984 - BVerwG 1 D 129.84 - [BVerwG Dok. Ber. B. 1985, 66]). - BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 130.84
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Mitarbeiter im unmittelbaren Betriebsdienst, etwa einen Lokomotivführer, einen Fahrdienstleiter oder einen Rangierer handelt (zuletzt Urteile vom 7. August 1984 - BVerwG 1 D 57.84 - und vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 -mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.09.1987 - 1 D 2.87 Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für geboten erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123; Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - <…
- BVerwG, 06.12.1988 - 1 D 33.88
Verurteilung eines Beamten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung - Starke …
Diese Folge entspricht ebenso ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 33, 123; Urteile vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - = Dok. Ber. B 1984, 79 = DÖD 84, 15; vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 3.85 - = Dok. Ber. B 1985, 305;… vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 26.87 -, vgl. ferner Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl. § 14 Rz. 5 d, 5 f.). - BVerwG, 29.05.1986 - 2 B 55.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei mehrfach begründeten …
Daß die angeführte zweite Erwägung den angefochtenen Beschluß selbständig trägt, läßt auch die in dessen Begründung unmittelbar folgende Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - (…
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