Rechtsprechung
| BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.01.1993 - XIV VL 32/92
- BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92
Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme - …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
In einem solchen Fall kann die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts nur unbeschränkt erfolgen, weil er sich im Ergebnis gegen die Annahme eines dem Verfahren entgegenstehenden Prozeßhindernisses wendet, unabhängig davon, daß sich das Rechtsmittel gegen die das Verfolgungsverbot rechtfertigenden Erwägungen des Bundesdisziplinargerichts über die Höhe der an sich verwirkten Maßnahme richtet (Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - ; Urteil vom 13. April 1994 - BVerwG 1 D 38.93 -). - BVerwG, 07.12.1993 - 1 D 32.92
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Versuch des Zugriffs - Fremde Gelder
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Nach der im Disziplinarrecht maßgebenden Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten macht es im Hinblick auf die durch die vorgenommenen Handlungen zutage getretenen Persönlichkeitsmängel für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zu dem Dienstherrn beeinträchtigt ist, keinen Unterschied, ob der Erfolg eingetreten ist oder ob - wie hier - dessen Eintritt durch objektive und von ihm nicht beeinflußbare Umstände verhindert worden ist (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - ; auch Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 1 D 33.92 - ). - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 51.91
Gehaltskürzung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden Angaben …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Aber auch bei vorsätzlicher Verletzung der Wahrheitspflicht - hier: Verpflichtung zur Richtigstellung der unzutreffenden Angaben in dem Reisekostenantrag, soweit es die Zeit vom 22. bis 24. Dezember 1990 betrifft - hat der Senat grundsätzlich mindestens auf eine Gehaltskürzung erkannt (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 - m.w.N.).
- BVerwG, 13.04.1994 - 1 D 38.93
Urkundenfälschung eines Beamten durch Abänderung des Geldbetrages auf einem …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
In einem solchen Fall kann die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts nur unbeschränkt erfolgen, weil er sich im Ergebnis gegen die Annahme eines dem Verfahren entgegenstehenden Prozeßhindernisses wendet, unabhängig davon, daß sich das Rechtsmittel gegen die das Verfolgungsverbot rechtfertigenden Erwägungen des Bundesdisziplinargerichts über die Höhe der an sich verwirkten Maßnahme richtet (Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 1 D 60.92 - ; Urteil vom 13. April 1994 - BVerwG 1 D 38.93 -). - BVerwG, 25.08.1993 - 1 D 33.92
Disziplinarrecht - Maßnahme - Dienstvergehen - Degradierung - Versuchte Straftat …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Nach der im Disziplinarrecht maßgebenden Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten macht es im Hinblick auf die durch die vorgenommenen Handlungen zutage getretenen Persönlichkeitsmängel für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zu dem Dienstherrn beeinträchtigt ist, keinen Unterschied, ob der Erfolg eingetreten ist oder ob - wie hier - dessen Eintritt durch objektive und von ihm nicht beeinflußbare Umstände verhindert worden ist (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - ; auch Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 1 D 33.92 - ). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 D 95.77
Umfang der Anschuldigung - Verwaltung amtlicher Gelder - Vorwurf der …
Auszug aus BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93
Dieser Vorwurf ist nur dann von der Anschuldigung umfaßt, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des schwereren Vorwurfs ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 29. November 1978 - BVerwG 1 D 95.77 - BVerwGE 63, 163 ).
- BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Ferner erfaßt der Vorwurf vorsätzlichen Handelns nicht stets auch fahrlässiges Fehlverhalten (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -).Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist aber dann von der Anschuldigung umfaßt, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß beim Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 17. Mai 1994 a.a.O.).
- BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97
Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von …
Der Vorwurf vorsätzlichen Handelns erfaßt auch nicht stets fahrlässiges Verhalten (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 56.94 - ; vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -).Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist aber dann von der Anschuldigung mitumfaßt, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß bei Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 17. Mai 1994 a.a.O.).
- BVerwG, 13.01.1998 - 1 D 36.94
Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs bei …
Nach der im Disziplinarrecht maßgebenden Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten macht es im Hinblick auf die durch die vorgenommenen Handlungen zutage getretenen Persönlichkeitsmängel für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn beeinträchtigt ist, keinen Unterschied, ob der Erfolg eingetreten ist oder ob - wie hier - dessen Eintritt durch objektive und von dem Beamten nicht beeinflußbare Umstände verhindert worden ist (Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 - m.w.N.).
- BVerwG, 28.02.2000 - 1 DB 26.99
Voraussetzung der Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamtes ist die …
Er belastet damit das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis regelmäßig in schwerer Weise (Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -). - BVerwG, 17.09.1996 - 1 D 64.95
Beamter des mittleren Dienstes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der …
Nach der im Disziplinarrecht maßgebenden Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten macht es im Hinblick auf die durch die vorgenommene Handlung zutage getretenen Persönlichkeitsmängel für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn beeinträchtigt ist, keinen Unterschied, ob der Erfolg eingetreten ist oder ob - wie hier - dessen Eintritt durch objektive und von dem Beamten nicht beeinflußbare umstände verhindert worden und damit die Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist (vgl. dazu Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 -). - BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00
Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz …
Nach der im Disziplinarrecht maßgebenden Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten macht es im Hinblick auf die durch die vorgenommenen Handlungen zu Tage getretenen Persönlichkeitsmängel für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn beeinträchtigt ist, keinen Unterschied, ob der Erfolg eingetreten oder durch objektive und vom Beamten nicht beeinflussbare Umstände verhindert worden ist (Urteil vom 17. Mai 1994 - BVerwG 1 D 27.93 - m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".