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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1995 - 1 D 27.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16811
BVerwG, 10.10.1995 - 1 D 27.95 (https://dejure.org/1995,16811)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1995 - 1 D 27.95 (https://dejure.org/1995,16811)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 1 D 27.95 (https://dejure.org/1995,16811)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Diziplinarverfahren gegen einen Beamten des gehobenen Fernmeldedienstes - Hehlerei an Telefonkarten mit dem Urspruch aus einem Einbruchdiebstahl in ein Postamt - Besondere Verpflichtung eines Beamten des Fernmeldedienstes zur Meldung über das Auftauchen von gestohlenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 D 46.89

    Postbeamter - Hehlerei - Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsgut

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 1 D 27.95
    Nach der zur Hehlerei ergangenen Rechtsprechung ist auf die Höchstmaßnahme dann erkannt worden, wenn der der Hehlerei beschuldigte Beamte in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet oder wenn der Beamte die Herkunft der Gegenstände gekannt und gewußt, zumindest aber damit gerechnet hat, daß sie Beförderungsgut waren (Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 7.94 -, Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 - <BVerwGE 86, 273>; Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 - <BVerwGE 63, 276>).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 1 D 110.78
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 1 D 27.95
    Nach der zur Hehlerei ergangenen Rechtsprechung ist auf die Höchstmaßnahme dann erkannt worden, wenn der der Hehlerei beschuldigte Beamte in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet oder wenn der Beamte die Herkunft der Gegenstände gekannt und gewußt, zumindest aber damit gerechnet hat, daß sie Beförderungsgut waren (Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 7.94 -, Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 - <BVerwGE 86, 273>; Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 - <BVerwGE 63, 276>).
  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 7.94

    Pflicht des Beamten zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten - Vorsätzliches …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1995 - 1 D 27.95
    Nach der zur Hehlerei ergangenen Rechtsprechung ist auf die Höchstmaßnahme dann erkannt worden, wenn der der Hehlerei beschuldigte Beamte in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet oder wenn der Beamte die Herkunft der Gegenstände gekannt und gewußt, zumindest aber damit gerechnet hat, daß sie Beförderungsgut waren (Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 7.94 -, Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 - <BVerwGE 86, 273>; Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 - <BVerwGE 63, 276>).
  • BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96

    Dienstvergehen eines Ruhestandsbeamten in Gestalt einer Veruntreuung von Geldern …

    Ein wegen Hehlerei verurteilter Postbeamter kann nicht länger im Beamtenverhältnis verbleiben, wenn er die Herkunft der Gegenstände gekannt und gewußt, zumindest aber damit gerechnet hat, daß sie Beförderungsgut der Post waren (stRspr, z.B. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 1 D 27.95 - ;… Urteil vom 8. Mai 1990, a.a.O.).
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